Der Bundesrat hat heute eine Entschließung gefasst, mit der die Bundesregierung gebeten wird, im Bereich bedürftigkeitsabhängiger Sozialleistungen sobald wie möglich eindeutige Rechtsgrundlagen für einen Datenabgleich zwischen Ermittlungsbehörden und Sozialleistungsträgern zu schaffen. Ermittlungsbehörden sollen zukünftig ihnen bekannt gewordene Daten, die zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch von Interesse sein können, an die Sozialleistungsträger übermitteln können. Diese wiederum erhalten die Befugnis, die übermittelten Daten mit den bei ihnen bereits vorhandenen Daten abzugleichen.
Ein Fall aus dem Sommer 2005 habe gezeigt, dass die rechtlichen Möglichkeiten des Datenabgleichs bisher nicht eindeutig genug bestimmt sind. Eine eindeutige Rechtsgrundlage für die Befugnis zur Übermittlung von Daten an andere Behörden fehle. Zwar könnten Ermittlungsbehörden Datenmengen für eigene Ermittlungszwecke auswerten, sie aber nicht an Sozialleistungsträger weiterleiten, um diesen einen Datenabgleich zum Zwecke der präventiven Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch zu ermöglichen, so die Begründung des Bundesrates.
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch
Drucksache 892/05 (Beschluss)
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