Mit einem heute vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf soll die Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat bei der Auswahl der deutschen Richter und Generalanwälte an den Gerichten der Europäischen Union und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewährleistet werden. Richter und Generalanwälte sollen zukünftig von der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Richterwahlausschuss benannt werden.
Die Ernennung der Richter und Generalanwälte erfolgt weiterhin durch die Regierungen der Mitgliedstaaten in gegenseitigem Einvernehmen. Die Frage der innerstaatlichen Auswahl der vorzuschlagenden Kandidaten bleibt jedoch den Mitgliedstaaten überlassen und wurde bisher allein von der Bundesregierung wahrgenommen. Das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union, das im letzten Jahr verabschiedet wurde, sieht bereits eine Regelung zur Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat bei der Benennung der Richter zum EuGH vor. Mit dem nunmehr vorliegenden Gesetzentwurf wird der Anwendungsbereich dieses Gesetzes auf die deutschen Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erweitert. Das vom Bundesrat heute verabschiedete Gesetz sei auch erforderlich, weil das In-Kraft-Treten des im letzten Jahr verabschiedeten Gesetzes an die Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrages gekoppelt und daher zeitlich nicht absehbar sei.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes
Drucksache 915/05 (Beschluss)
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