10.03.2006

Föderalismusreform im Bundesrat

Der Bundesrat hat heute auf Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz ein umfangreiches Reformpaket zur Reform des Föderalismus beraten. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c), der Entwurf eines Föderalismusreform-Begleitgesetzes und eine Entschließung zur Änderung des Grundgesetzes wurden zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Innere Angelegenheiten überwiesen.

Die Gesetzentwürfe knüpfen an die Vorarbeiten der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung und die in der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD vom 18. November 2005 enthaltene Föderalismusreform an. Deshalb entsprechen die vorgenannten Gesetzentwürfe den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD abgestimmten Gesetzentwürfen (im Bundestag Drucksachen 16/813 und 16/814).

Die vereinbarte Reform soll demokratie- und effizienzhinderliche Verflechtungen zwischen Bund und Ländern abbauen und wieder klarere Verantwortlichkeiten schaffen und so die föderalen Elemente der Solidarität und der Kooperation einerseits und des Wettbewerbs andererseits neu ausbalancieren. Insgesamt geht es um eine nachhaltige Stärkung der Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit sowohl des Bundes als auch der Länder (einschließlich der Kommunen).

Die Reformziele werden in einer Stärkung der Gesetzgebung von Bund und Ländern durch eine deutlichere Zuordnung der Gesetzgebungskompetenzen und Abschaffung der Rahmengesetzgebung, einem Abbau gegenseitiger Blockaden durch Neubestimmung der Zustimmungsbedürftigkeit von Bundesgesetzen im Bundesrat, dem Abbau von Mischfinanzierungen und einer Neufassung der Möglichkeiten für Finanzhilfen des Bundes unter Bekräftigung der Zusagen aus dem Solidarpakt II für die neuen Länder und schließlich in der Stärkung der Europatauglichkeit des Grundgesetzes durch eine Neuregelung der Außenvertretung und Regelungen zu einem nationalen Stabilitätspakt sowie zur Verantwortlichkeit für die Einhaltung von supranationalem Recht gesehen. Entscheidungsabläufe und Verantwortlichkeiten sollen für die Bürgerinnen und Bürger transparenter als bisher werden. Die Kommunen werden in finanzieller Hinsicht dadurch geschützt, dass ihnen künftig nicht mehr durch Bundesgesetz Aufgaben unmittelbar zugewiesen werden dürfen.

Im Einzelnen geht es bei der Grundgesetzänderung um die Reform der Mitwirkungsrechte des Bundesrates durch Abbau der Zustimmungsrechte (nach Artikel 84 Absatz 1 Grundgesetz) und Einführung neuer Fälle der Zustimmungsbedürftigkeit bei Bundesgesetzen mit erheblichen Kostenfolgen für die Länder (neuer Artikel 104 a Absatz 4 Grundgesetz), die Reform der Gesetzgebungskompetenzen durch Abschaffung der Rahmengesetzgebung und Neuordnung des Katalogs der konkurrierenden Gesetzgebung, verbunden mit einer Reduzierung des Anwendungsbereichs der Erforderlichkeitsklausel (Artikel 72 Absatz 2 Grundgesetz) und der Einführung einer Abweichungsgesetzgebung in bestimmten Gesetzgebungsbereichen und schließlich um eine klarere Zuordnung der Finanzverantwortung.

In dem Begleitgesetzentwurf werden 17 Gesetze beziehungsweise Verordnungen vom Bundesverfassungsgerichtsgesetz über das Krankenhausfinanzierungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz bis hin zum Krankenhausentgeltgesetz geändert. Darüber hinaus sollen vier neue Gesetze beschlossen werden.

Die Grundgesetzänderungen und die meisten Begleitvorschriften sollen am Tag nach der Verkündung der Gesetze in Kraft treten. Eine Reihe von Begleitvorschriften treten erst am 1. Januar 2007 in Kraft.

In einer Entschließung wird die herausragende Bedeutung der Föderalismusreform für Deutschland festgestellt. Die Föderalismusreform stärke die Gestaltungsmöglichkeiten von Bund und Ländern und ordne die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zu, so die antragstellenden Länder. Blockademöglichkeiten würden abgebaut und die Zustimmungsbedürftigkeit von Bundesgesetzen im Bundesrat neu ausgerichtet. Das schwerfällige Instrument der Mischfinanzierungen werde reduziert und die Europatauglichkeit des Grundgesetzes verbessert, vor allem durch die Abschaffung der Rahmengesetzgebung. Damit werde in einem revitalisierten und kraftvollen Föderalismus die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern nachhaltig verbessert. Ausdrücklich begrüßen soll der Bundesrat die Aussage im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, dass in einem weiteren Reformschritt in der 16. Wahlperiode die Bund-Länder-Finanzbeziehungen den veränderten Rahmenbedingungen inner- und außerhalb Deutschlands, insbesondere für Wachstums- und Beschäftigungspolitik angepasst werden sollen. Es sei davon auszugehen, dass zusammen mit der Bundesregierung und dem Bundestag noch im Frühjahr 2006 ein entsprechendes Verfahren verabredet wird, in dem die Voraussetzungen und Lösungswege für eine Grundgesetzänderung geklärt werden können, die das Ziel der Stärkung der Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und ihrer aufgabenadäquaten Finanzausstattung verfolgt.

Die weiteren Beratungen im Innenausschuss sind für Ende März in Aussicht genommen. Der Bundesrat könnte sodann über die Einbringung der Gesetzentwürfe beim Deutschen Bundestag und die Fassung der Entschließung am 7. April 2006 entscheiden.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c)

Drucksache 178/06

Entwurf eines Föderalismusreform-Begleitgesetzes

Drucksache 179/06

Entschließung des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125 c, 143c)

Drucksache 180/06

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