07.04.2006

Bundesrat fordert Änderungen beim Gemeinschaftspatent

Der Bundesrat hat heute in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, sich bei der EU für einen Fortgang der Verhandlungen über das Streitregelungsabkommen einzusetzen und deutlich zu machen, dass ein Gemeinschaftspatent in der derzeitigen Ausgestaltung abzulehnen ist. Die Verhandlungen über die Einführung des Gemeinschaftspatents seien momentan in eine Sackgasse geraten. Der vorliegende Vorschlag für ein Gemeinschaftspatent sei nicht geeignet, ein effizientes, schnelles und kostengünstiges Verfahren zu etablieren. Die EU bedürfe jedoch auch unter Standortsgesichtspunkten eines bezahlbaren und rechtlich abgesicherten Systems für den Schutz geistigen Eigentums.

Die Fortentwicklung des Patentschutzsystems in Europa sollte nach Ansicht des Bundesrates lediglich dort ansetzen, wo derzeit Defizite bestehen. Dies sei jedoch weder bei den materiellrechtlichen Vorschriften der Fall, noch im Patenterteilungsverfahren. Defizite bestehen allein bei der gerichtlichen Überprüfung und Durchsetzung von Patenten in grenzüberschreitenden Fällen. Im Patenterteilungsverfahren soll allerdings daran gegangen werden, die Übersetzung der Patentansprüche in alle Amtssprachen der Europäischen Union aufzugeben und auf zwei Sprachen - die des Heimatstaates und einer weiteren vom Europäischen Patentamt genutzten Sprache - zu beschränken. Zudem sei eine wirksame Patentgerichtsbarkeit unverzichtbar. Diese müsse schnell und kostengünstig sein. Aus diesem Grund sollen erstinstanzliche Zuständigkeiten der nationalen Gerichte begründet werden. Diese müssten allerdings eine grenzüberschreitende Zuständigkeit besitzen. Auch im gerichtlichen Verfahren soll die Sprachenregelung auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Unabhängig von den weiteren Entwicklungen des Rechtsetzungsverfahrens zum Gemeinschaftspatent hält der Bundesrat einen Fortgang und Abschluss der Verhandlungen über das Streitregelungsabkommen für dringend erforderlich. Beide Projekte könnten nach Ansicht des Bundesrates parallel verfolgt werden. Die Gerichtsbarkeit nach dem Streitregelungsabkommen könne sogar als Gerichtsbarkeit für ein reformiertes Gemeinschaftspatent dienen, so dass damit auch ein wesentlicher Kritikpunkt ausgeräumt werden könnte. Zudem bestehe ein erhebliches Bedürfnis für eine einheitliche Rechtsprechung auch für die vorhandenen über 700.000 so genannten Bündelpatente, das durch ein Gemeinschaftspatent nicht befriedigt würde.

Entschließung des Bundesrates zu einem Gemeinschaftspatentsystem in Europa

Drucksache 209/06 (Beschluss)

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