Mit dem vom Bundesrat verabschiedeten Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes sollen die Möglichkeiten der nachträglichen Sicherungsverwahrung erweitert werden. Zu ihrer Begründung sollen zukünftig nicht nur Tatsachen berücksichtigt werden können, die nach der Verurteilung aber vor Ende des Vollzugs der Freiheitsstrafe erkennbar werden, sondern vielmehr auch solche Tatsachen, die zwar zum Urteilszeitpunkt erkennbar waren, aus Rechtsgründen jedoch nicht bei der Prüfung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung berücksichtigt werden konnten.
Außerdem sollen Heranwachsende, auf die allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommt, auch in Bezug auf die Sicherungsverwahrung den Erwachsenen gleichgestellt werden. Dazu werden die Sondervorschriften für Heranwachsende, die eine Sicherungsverwahrung nur in Ausnahmefällen vorsehen, aufgehoben.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Stärkung der nachträglichen Sicherungsverwahrung - (...StrÄndG)
Drucksache 139/06 (Beschluss)
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