Der Bundesrat hat heute eine Entschließung gefasst, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, Rechtsgrundlagen zu schaffen, die zu einer Steigerung der Teilnahmequote an den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder führen. Damit soll auf die in letzter Zeit in der Öffentlichkeit erörterten Fälle der Vernachlässigung und der Verwahrlosung von Kindern reagiert werden.
Da viele Familien das Angebot der Früherkennungsuntersuchung nur selten beziehungsweise unregelmäßig wahrnehmen, soll es zukünftig so verbindlich wie möglich gestaltet werden. Zwischen den Verantwortung tragenden Stellen, insbesondere zwischen Krankenkassen und Jugendämtern, soll der Austausch von Daten ermöglicht werden, so dass die Nichtinanspruchnahme der Untersuchung als ein möglicher Ansatzpunkt für eine helfende Intervention gesehen werden kann. Weiterhin sollen geeignete Stellen (zum Beispiel die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) mit der Information und Motivation für die freiwillige Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen beauftragt werden. Bei der Überarbeitung der Kinder-Richtlinie sollen schließlich spezifische Untersuchungsschritte bezüglich der Kindesvernachlässigung und -misshandlung vorgesehen werden.
Entschließung des Bundesrates für eine höhere Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls
Drucksache 56/06 (Beschluss)
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