14.06.2006

Redaktionsschluss Mittwoch, 14. Juni 2006, 12.00 Uhr Vorschau zur Plenarsitzung des Bundesrates am Freitag, 16. Juni 2006, 9.30 Uhr

Verordnungsentwürfe der Länder
TOP 15Warnwestenpflicht
Entschließungen der Länder
TOP 16Basisfallwerte in Krankenhäusern
Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages
TOP 3Haushaltsbegleitgesetz 2006
Gesetzentwürfe der Bundesregierung
TOP 20Steueränderungsgesetz 2007
TOP 21Gleichbehandlung
Vorlagen der Europäischen Union
TOP 26Grünbuch der Europäischen Kommission über nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie

TO-Punkt 3
Haushaltsbegleitgesetz 2006 (Haushaltsbegleitgesetz 2006 - HBeglG 2006)
- Drucksache 332/06 -

Das vom Deutschen Bundestag am 19. Mai 2006 beschlossene Gesetz zielt auf eine umfassende Sanierung der Staatsfinanzen sowohl durch Erzielung von Mehreinnahmen als auch durch Einsparungen auf allen Staatsebenen. Das Gesetz enthält unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes und des Regelsatzes der Versicherungssteuer zum 1. Januar 2007 von 16 auf 19 Prozent
  • Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2007 um zwei Prozent auf 4,5 Prozent (Finanzierung durch einen Mehrwertsteuerpunkt)
  • Begrenzung der Sozialversicherungsfreiheit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen auf einen Grundlohn von 25 € pro Stunde
  • Anhebung des Pauschalbeitragssatzes für geringfügig Beschäftigte von 25 auf 30 Prozent
  • Herabsetzung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitslosengeld II-Bezieher
  • Halbierung des Weihnachtsgeldes für Beamte und Versorgungsempfänger für die Jahre 2006 bis 2010
  • Verminderung des allgemeinen Bundeszuschusses zur Rentenversicherung in 2006 um 170 Millionen € und ab 2007 um 340 Millionen €
  • Kürzung der Regionalisierungsmittel für die Länder
  • Erhöhung der Vorsteuerpauschale für forstwirtschaftliche Umsätze von 5 auf 5,5 Prozent sowie für alle anderen Umsätze von 9 auf 10,7 Prozent

Ausschussempfehlungen 332/1/06:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses wegen der vorgesehenen Kürzung der Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr. Diese bedeuteten für die Länder starke Einschnitte bei den bisherigen Bestellleistungen, bei notwendigen Investitionen und weiteren Modernisierungen, deren Folgen weder verkehrs- noch umweltpolitisch zu verantworten wären.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, für den Fall, dass der Vermittlungsausschuss aus einem anderen Grund einberufen wird, im Rahmen dieses Vermittlungsverfahrens die Anhebung der Feuerschutzsteuer zu verlangen. Dies wird unter anderem damit begründet, dass die den Ländern zustehende Feuerschutzsteuer in ihrem Aufkommen seit Jahren gegenüber der Versicherungssteuer, deren Aufkommen dem Bund zusteht, stagniere.

TO-Punkt 15
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg -
- Drucksache 396/06 -

Mit dem von Hamburg vorgelegten Verordnungsantrag soll eine Pflicht zum Mitführen und Tragen von Warnwesten bei Unfällen oder Pannen eingeführt werden. Im Innenraum eines Fahrzeuges sind zukünftig Warnwesten für zwei Personen mitzuführen. Diese sind vom Fahrzeugführer und vom Mitfahrer bei Unfällen und Pannen vor Verlassen des Fahrzeugs anzulegen. Ziel des Verordnungsantrages ist es, die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefunden. Das antragstellende Land bittet um Aufsetzung der Vorlage auf die Tagesordnung der Sitzung am 16. Juni 2006. Im Anschluss daran wird der Verordnungsantrag den Ausschüssen zur Beratung überwiesen.

TO-Punkt 16
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines bundesweit einheitlichen Basisfallwertes in Krankenhäusern
- Antrag des Landes Schleswig-Holstein -
- Drucksache 397/06 -

Mit dem von Schleswig-Holstein vorgelegten Entschließungsantrag soll die Bundesregierung gebeten werden, schnellstmöglich mit der Erarbeitung gesetzlicher Grundlagen für einen bundeseinheitlichen Basisfallwert zu beginnen. Nach Ablauf der landesweiten Konvergenzphasen am 1. Januar 2010 soll eine bundesweite Konvergenzphase beginnen, bei der ein bundeseinheitlicher Basisfallwert erreicht werden soll.

Das geltende Krankenhausfinanzierungsrecht schreibt landesweit geltende Basisfallwerte vor. In der derzeitigen Konvergenzphase, die im Jahr 2005 begann und bis 2009 dauert, sollen die krankenhausindividuellen Basisfallwerte an den jeweiligen landesspezifischen Wert angeglichen werden. Bereits in der Begründung zum Fallpauschalengesetz von 2002 ist die Einführung eines bundeseinheitlichen Basisfallwertes als mittelfristiges Ziel angegeben. Gleiche stationäre medizinische Leistungen sollen in Deutschland letztlich auch gleich hoch vergütet werden. In der Anschlussgesetzgebung zum geltenden Fallpauschalenrecht soll daher eine Angleichung an einen noch zu ermittelnden bundeseinheitlichen Basisfallwert gesetzlich verankert werden.

Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefunden. Das antragstellende Land hat um Aufsetzung auf die Tagesordnung der Sitzung am 16. Juni 2006 gebeten. Nach Vorstellung im Plenum soll die Entschließung den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen werden.

TO-Punkt 20
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007
- Drucksache 330/06 -

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, einen weiteren spürbaren Beitrag zur Stabilisierung des Steueraufkommens zu leisten, das Steuerrecht zu vereinfachen und das Streitpotenzial im Verwaltungsvollzug zu begrenzen. Vorgesehen sind im Einzelnen unter anderem eine Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. entsprechender Steuerfreibeträge bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (bisher 27. Lebensjahr), die Beschränkung der Entfernungspauschale auf Fernpendler (0,30 € je Entfernungskilometer erst ab dem 21. Entfernungskilometer), die Absenkung des Sparerfreibetrags von bisher 1.370 € auf 750 € für Ledige bzw. auf doppelt so hohe Beträge für zusammen veranlagte Ehepaare, die Erhöhung des Einkommensteuersatzes für Spitzenverdiener ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 € für Ledige und 500.000 € für Ehepaare um drei Prozent von 42 auf 45 Prozent (so genannte Reichensteuer) mit einer bis zum In-Kraft-Treten der Unternehmensteuerreform befristeten Ausnahme für Gewinneinkünfte sowie die Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auf die Fälle, in denen das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

Ausschussempfehlungen 330/1/06:

Der Finanzausschuss und der Verkehrsausschuss empfehlen dem Bundesrat eine Stellungnahme. Darin verweist der Finanzausschuss auf eine Entschließung des Bundesrates vom 7. April 2006, in der die steuertechnische Umsetzung des Abzugs von Kinderbetreuungskosten für nicht zweckmäßig und administrativ nicht handhabbar erachtet wird. Kritisiert wird, dass die vom Bundesrat angestrebte wirkungsgleiche Neuformulierung der entsprechenden Regelungen auf der Grundlage eines Vorschlags von Schleswig-Holstein nicht aufgegriffen worden sei. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Zuge des weiteren Gesetzgebungsverfahrens den Abzug der Kinderbetreuungskosten im Einkommensteuerrecht zweckmäßig und administrativ handhabbar auszugestalten.

Die vorgesehene Regelung zur Entfernungspauschale soll auf ihre Verfassungsfestigkeit insbesondere hinsichtlich der Kappungsgrenze von 20 Entfernungskilometern sowie der Einhaltung des steuerlichen Nettoprinzips überprüft werden. Weitere Prüfbitten betreffen den Zuschlag auf die Einkommensteuer und die Tarifbegrenzung bei Gewinneinkünften in den Fällen des Zusammentreffens mit tarifermäßigt zu besteuernden Einkommensteilen und in den Fällen des Progressionsvorbehalts, ferner die vorgesehene Ausdehnung der beschränkten Einkommensteuerpflicht der Einkünfte von Flugpersonal. Weitere Anmerkungen beziehen sich auf die Kreditinstituten erteilten Freistellungsaufträge, die an den neuen Sparerfreibetrag angepasst werden müssten, sowie im Umsatzsteuerrecht auf die Besteuerung der Personenbeförderung mit Bergbahnen.

Der Ausschuss für Familie und Senioren und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

TO-Punkt 21
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
- Drucksache 329/06 -

Mit dem so genannten Gleichbehandlungsgesetz sollen vier europäische Richtlinien zum Schutz vor Diskriminierung in deutsches Recht umgesetzt werden. Dazu wird ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz erlassen.

Dieses hat zum Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Das Gesetz soll auf verschiedene Lebensbereiche anwendbar sein: Arbeitsleben, Sozialschutz, soziale Vergünstigungen, Bildung und Zivilrecht.

Der Rechtschutz der Betroffenen soll nachhaltig verbessert werden. Es gibt Beweiserleichterungen und die Möglichkeit, sich durch Antidiskriminierungsverbände unterstützen zu lassen. Eine beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtete Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll Betroffene informieren und beraten und eine gütliche Streitbeilegung anstreben sowie wissenschaftliche Untersuchungen zu diesem Thema erarbeiten.

Im Bereich des Arbeitsrechts sind die Vorgaben der Richtlinie am weitgehendsten. Das Gesetz regelt daher Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers sowie Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche. Im Bereich des Zivilrechtsverkehrs geht das Gesetz über die europäischen Vorgaben hinaus. Europarechtlich vorgesehen ist lediglich die Verhinderung von Benachteiligungen im Hinblick auf die Rasse und die ethnische Herkunft sowie das Geschlecht. Mit dem Gleichbehandlungsgesetz werden jedoch auch die Merkmale Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität in den zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz einbezogen. Auf Grund all dieser Merkmale darf es zukünftig keine Benachteiligung beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen geben, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Dies betrifft auch Wohnraum.

Ausschussempfehlungen 329/1/06:

Der federführende Rechtsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat zu dem Gesetzentwurf umfangreich Stellung zu nehmen. So sollen die Zentralnormen des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbotes neu strukturiert und auf eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Richtlinien beschränkt werden. Das eigene Klagerecht des Betriebsrats oder der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften soll gestrichen werden. Weiterhin soll der Beginn der Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen konkretisiert werden. Einen Kontrahierungszwang als Folge der Benachteiligung soll es nicht mehr geben. Es soll darüber hinaus eine Geringfügigkeitsschwelle eingeführt werden, unterhalb derer eine Belästigung im Sinne des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nicht angenommen werden kann.

Der Ausschuss für Frauen und Jugend und der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

Der Finanzausschuss sieht von einer Empfehlung an den Bundesrat ab.

TO-Punkt 26
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige uns sichere Energie
- Drucksache 207/06 -

Mit dem von der Europäischen Kommission vorgelegten Grünbuch wird die Grundlage für eine neue, umfassende europäische Energiepolitik geschaffen. Die darin vorgeschlagene Strategie zur Begrenzung der Abhängigkeit von Erdöl- und Erdgaseinfuhren umfasst sowohl EU-interne Maßnahmen wie auch eine gemeinsame Energieaußenpolitik.

Die Europäische Energiepolitik soll nach dem Grünbuch drei Hauptziele verfolgen: Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit. Um diese Ziele zu erreichen, sind insgesamt sechs Maßnahmenpakete vorgesehen. Zum einen müsse der EU-Binnenmarkt für Gas und Strom vollendet werden, wozu insbesondere auch der Aufbau eines europäischen Netzes und ein besserer Netzverbund zählen. Der Energiebinnenmarkt müsse zweitens Versorgungssicherheit und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten gewährleisten. Ferner müsse eine gemeinschaftsweite Debatte über unterschiedliche Energiequellen geführt werden, die an einer wettbewerbsfähigen nachhaltigen und sicheren Energieversorgung ausgerichtet ist. Viertens müssen die Herausforderungen des Klimawandels angegangen und mit den Lissabon-Zielen abgeglichen werden. Schließlich sollen ein strategischer Plan für europäische Energietechnologien und eine gemeinsame Energieaußenpolitik angestrebt werden.

Die von der Kommission veröffentlichten Grünbücher sollen auf europäischer Ebene eine Debatte über grundlegende politische Ziele in bestimmten Bereichen in Gang setzen. Die durch ein Grünbuch eingeleiteten Konsultationen können die Veröffentlichung eines Weißbuchs zur Folge haben, in dem konkrete Maßnahmen für ein gemeinschaftliches Vorgehen vorgeschlagen werden.

Ausschussempfehlungen 207/1/06:

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage eine Stellungnahme abzugeben. Darin wird vorgeschlagen, die im Grünbuch genannten Eckpunkte als wichtig für eine zukunftsfähige und umfassende Energiepolitik zu begrüßen. Die Bundesregierung möge allerdings im weiteren Verfahren darauf hinwirken, dass Vorschläge und Maßnahmen der Kommission die Besonderheiten der einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigen, den Subsidiaritätsgrundsatz und dabei insbesondere die primäre Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten für ihre Versorgungssicherheit berücksichtigen. Die Bundesregierung soll sich zudem auf europäischer Ebene strikt gegen planwirtschaftliche Investitionsvorgaben wenden und verbindliche Vorgaben eines Mindestanteils bestimmter Energiequellen am gesamten Energieträgermix der Mitgliedstaaten ablehnen. Sie soll außerdem im weiteren Verfahren darauf hinwirken, den Rahmen für einen funktionierenden und transparenten Markt mit entsprechenden Investitionsanreizen für Energieinfrastruktur zu schaffen, die Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems baldmöglichst abzuschließen und Belastungen für die Wirtschaft zu beseitigen.

Die Bundesratsausschüsse schlagen zudem vor, in der Stellungnahme für eine Steigerung der energetischen Biomassennutzung einzutreten und hierfür anspruchsvolle Ziele zu formulieren. Der Bundesrat soll sich zudem für die konsequente Durchsetzung eines offenen und wettbewerbsorientierten Energiebinnenmarktes aussprechen. Um einen vollständig fairen und freien Wettbewerb zu ermöglichen, sei es notwendig, die technischen Voraussetzungen zu verbessern und die nationalen Rahmenbedingungen zu harmonisieren. Die Ausschüsse warnen davor, dass die von den Energieversorgungsunternehmen in den Mitgliedstaaten errichteten Speicherkapazitäten europaweit sozialisiert werden. Abgelehnt werden soll auch die Einrichtung einer den nationalen Regulierungsbehörden übergeordneten bzw. diese ersetzenden europäischen Regulierungsbehörde.

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