In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007 hat der Bundesrat die Bundesregierung um Prüfung gebeten, ob die vorgesehene Regelung zur Entfernungspauschale verfassungsgemäß insbesondere hinsichtlich der Kappungsgrenze von 20 Entfernungskilometern sowie in Bezug auf die Einhaltung des steuerlichen Nettoprinzips ist. Daneben verweist der Bundesrat auf eine Entschließung des Bundesrates vom 7. April dieses Jahres, in der die steuertechnische Umsetzung des Abzugs von Kinderbetreuungskosten für nicht zweckmäßig und administrativ nicht handhabbar erachtet wird. Kritisiert wird, dass die vom Bundesrat angestrebte wirkungsgleiche Neuformulierung auf der Grundlage eines Vorschlags von Schleswig-Holstein im Rahmen dieses Gesetzentwurfs nicht aufgegriffen worden sei.
In weiteren Prüfbitten geht es unter anderem um die vorgesehene Ausdehnung der beschränkten Einkommensteuerpflicht der Einkünfte von Flugpersonal und um die den Kreditinstituten erteilten Freistellungsaufträge, die an den neuen Sparerfreibetrag angepasst werden sollen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beinhaltet unter anderem eine Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld beziehungsweise entsprechender Steuerfreibeträge bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (statt bisher 27. Lebensjahr), die Beschränkung der Entfernungspauschale auf Fernpendler, die Halbierung des Sparerfreibetrags, die Erhöhung des Einkommensteuersatzes für Spitzenverdiener von 42 auf 45 Prozent (so genannte Reichensteuer) sowie die Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auf die Fälle, in denen das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007
Drucksache 330/06 (Beschluss)
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