16.06.2006

Bundesrat fordert wettbewerbsfähigen Energiemarkt, der Eigenverantwortung der EU-Mitgliedstaaten wahrt

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Grünbuch der Europäischen Kommission für eine Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie die Kommissions-Vorschläge als wichtige Eckpunkte für eine zukunftsfähige und umfassende Energiepolitik begrüßt. Allerdings möge die Bundesregierung im weiteren Verfahren darauf hinwirken, dass die Besonderheiten der einzelnen Mitgliedstaaten stärker Berücksichtigung finden, der Subsidiaritätsgrundsatz und dabei insbesondere die primäre Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten für ihre Versorgungssicherheit gewahrt wird.

Die Bundesregierung soll sich zudem auf europäischer Ebene strikt gegen planwirtschaftliche Investitionsvorgaben wenden und verbindliche Vorgaben eines Mindestanteils bestimmter Energiequellen am gesamten Energiemix der Mitgliedstaaten ablehnen. Sie soll außerdem im weiteren Verfahren darauf hinwirken, den Rahmen für einen funktionierenden und transparenten Markt mit entsprechenden Investitionsanreizen für Energieinfrastruktur zu schaffen und die Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems baldmöglichst abzuschließen.

Der Bundesrat spricht sich für die konsequente Durchsetzung eines offenen und wettbewerbsorientierten Energiebinnenmarktes aus. Um einen vollständig fairen und freien Wettbewerb zu ermöglichen, sei es notwendig, die technischen Voraussetzungen (zum Beispiel grenzüberschreitende Leitungen) zu verbessern und die nationalen Rahmenbedingungen zu harmonisieren. Der Bundesrat warnt davor, die von den Energieversorgungsunternehmen in den Mitgliedstaaten errichteten Speicherkapazitäten europaweit zu sozialisieren. Er spricht sich ferner gegen die Einrichtung einer europäischen Regulierungsbehörde aus und macht sich stark für eine Steigerung der energetischen Biomassenutzung.

Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften:
Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie

Drucksache 207/06 (Beschluss)

2.049 Zeichen

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