Der Bundesrat hat heute mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes bei einer Gegenstimme (Mecklenburg-Vorpommern) und einer Enthaltung (Schleswig-Holstein) zugestimmt. Die Abstimmung erfolgte durch Aufruf der einzelnen Länder. Auch dem Föderalismusreform-Begleitgesetz, mit dem 17 Gesetze beziehungsweise Verordnungen vom Bundesverfassungsgerichtsgesetz über das Krankenhausfinanzierungsgesetz bis hin zum Finanzausgleichsgesetz geändert und vier Gesetze beschlossen werden, fand die Zustimmung des Bundesrates.
In einer Entschließung brachte der Bundesrat seine Erwartung zum Ausdruck, dass alsbald der zweite Schritt der Reform angegangen werde, der die Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften stärken und ihnen eine aufgabenadäquate Finanzausstattung gewähren soll. In der Anlage zur Entschließung ist eine offene Themensammlung zu einer möglichen Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beigefügt. Dabei geht es unter anderem um die Vorbeugung zukünftiger und die Bewältigung bestehender Haushaltskrisen, die Stärkung der Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und die Schaffung von besseren Zusammenarbeitsmöglichkeiten unter den Ländern, ferner um eine Stärkung der aufgabenadäquaten Finanzausstattung und eine Aufgabenentflechtung im Bereich der öffentlichen Verwaltung.
Darüber hinaus enthält die Entschließung ergänzend zu den Begleittexten aus der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD vom November 2005 weitere Erläuterungen zu den Grundgesetzänderungen und den Regelungen des Begleitgesetzes.
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c)
Drucksache 462/06 (Beschluss)
Föderalismusreform-Begleitgesetz
Drucksache 463/06 (Beschluss)
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