Der Bundesrat schlägt in einem heute beschlossenen Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag Maßnahmen vor, mit denen die gerichtliche Strafverfolgung verbessert werden können. Vorgesehen sind darin unter anderem Vereinfachungen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung und im Rechtsmittelrecht. So könnte zum Beispiel das schriftliche Strafbefehlsverfahren nicht mehr nur den Amts-, sondern zukünftig auch den Land- und Oberlandesgerichten offenstehen und zu Bewährungsstrafen von bis zu zwei Jahren führen. Mehr Straftaten sollen im beschleunigten Strafverfahren abgeurteilt werden. Prozessverschleppende Beweisanträge könnten leichter abgelehnt werden. Im amtsgerichtlichen Verfahren könnte auf das aufwändige Wortprotokoll verzichtet werden. Die Landgerichte dürften eine Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil ablehnen, wenn sie nicht begründet ist. Das gerichtliche Ordnungswidrigkeitenverfahren soll gestrafft, Regelungen zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Strafvollstreckung sollen verbessert werden.
Der Gesetzentwurf, der auf die Initiative von sechs Ländern zurückgeht, greift Reformbestrebungen zur Straffung und Beschleunigung des Strafverfahrens auf, die der Bundesrat bereits in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Justizbeschleunigungsgesetz (BT-Drs. 15/1491) gefordert hatte. Die damaligen Vorschläge sind vom 15. Deutschen Bundestag nicht oder nur teilweise umgesetzt worden. Die nunmehr eingebrachte Initiative stellt einen Gegenentwurf zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Zweiten Justizmodernisierungsgesetz dar, zu dem der Bundesrat bereits Stellung genommen hat (vgl. dazu die Drucksache 550/06 (Beschluss)).
Der Bundesrat erhofft sich von den vorgeschlagenen Effektivierungsmaßnahmen einen Ausgleich für die zahlreichen Mehrbelastungen, die die Justiz insbesondere zur Gewährleistung eines effektiven Opferschutzes und des Schutzes der Öffentlichkeit vor gefährlichen Straftätern zu bewältigen hat.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens
Drucksache 660/06 (Beschluss)
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