24.11.2006

Bundesrat stimmt EU-Erweiterung zu

Der Bundesrat hat heute einstimmig dem EU-Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zugestimmt. In einer begleitenden Entschließung äußert er die Erwartung, dass die Beitrittsstaaten alle Anstrengungen unternehmen werden, um noch bestehende Mängel bis zum 1. Januar 2007 und darüber hinaus abzustellen - insbesondere im Justizwesen und bei der Korruptionsbekämpfung, bei der Verwaltung der Agrarfonds, bei der Lebensmittelsicherheit und im Bereich der Flugsicherheit. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene fortlaufende Überwachung in den Bereichen Justiz und Inneres auch nach dem Beitritt und bestärkt die Kommission darin, die im Beitrittsvertrag enthaltenen Schutzklauseln in vollem Umfang anzuwenden, wenn die beiden neuen Mitglieder ihren europarechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission trotz weiter bestehender Mängel vorerst von der Anwendung der Schutzklauseln abgesehen und sich konkrete Schutzmaßnahmen erst für den Fall der Verzögerung weiterer Reformen nach dem Beitritt vorbehalten hat. Er erinnert jedoch daran, dass die konsequente Umsetzung der Beitrittskriterien von hoher Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union und die Akzeptanz der Erweiterung in der Bevölkerung ist. Auch künftige Erweiterungen müssten strikt vom Kriterium der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit der Europäischen Union abhängig gemacht werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Debatte zum Strategiepapier der Kommission zur EU-Erweiterung vom 8. November 2006, das erstmals auch Aussagen zur Aufnahmefähigkeit enthält, aktiv zu begleiten.

Gesetz zu dem Vertrag vom 25. April 2005 über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union

Drucksache 756/06 (Beschluss)

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