Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen unter anderem dafür ausgesprochen, überwiegend zu Wohnzwecken dienende Bestandsimmobilien in deutsche REITs mit einzubeziehen. Zur Begründung führt der Bundesrat an, dass die Herausnahme von Bestandsimmobilien aus dem Unternehmensgegenstand von REIT-Aktiengesellschaften negative Auswirkungen auf den Wohnimmobilienmarkt hätte und das Finanzprodukt REIT nachhaltig schwächen würde. Die bisherige auf Mieterschutzerwägungen gestützte Begrenzung sei schwer nachzuvollziehen, da ausländische REITs, Private-Equity-Fonds und alle sonstigen in- und ausländischen Investoren unbeschränkt deutsche Wohnimmobilien erwerben können. Somit werde im Endeffekt für die Mieter nichts gewonnen, die Investitionsmöglichkeiten deutscher REIT-Aktiengesellschaften aber stark beengt. Im Übrigen würden Investoren sich dadurch nicht abhalten lassen und stattdessen über Konstruktionen im Ausland versuchen, das wirtschaftlich Gewollte auf andere Art und Weise und außerhalb des Einflussbereichs des deutschen Gesetzgebers darzustellen. Aus diesem Grund sollen keine Einschränkungen hinsichtlich der Art der von REIT-Aktiengesellschaften gehaltenen Immobilien gemacht werden. Der Bundesrat weist außerdem darauf hin, dass vielen verkaufsbereiten Kommunen die Möglichkeit genommen würde, ihre Immobilienbestände zu veräußern und dennoch weiter indirekt daran beteiligt zu bleiben und die Entscheidungen beeinflussen zu können. Wenn ihnen aber die Veräußerung an einen REIT verwehrt werde, müssten sie sich an einen anderen Investor wenden, der dann möglicherweise eine der gefürchteten "Heuschrecken" sei. Unter Hinweis auf die von der Bundesregierung geschätzten Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden kritisiert der Bundesrat die fehlende Kompensation für die Kommunen, die vor dem Hintergrund besorgniserregender Haushaltslagen derartige Einnahmeausfälle nicht tragen könnten. Deshalb bittet der Bundesrat die Bundesregierung, im Einzelnen darzulegen, wie die mit dem Gesetzentwurf verbundenen Gewerbesteuerausfälle der Kommunen kompensiert werden sollen.
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen
Drucksache 779/06 (Beschluss)
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