Der Bundesrat hat heute auf Antrag aller Länder einstimmig die Einsetzung einer gemeinsamen Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen. Einen entsprechenden Beschluss hat auch der Deutsche Bundestag gefasst.
Die Kommission soll Vorschläge erarbeiten, um die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern den veränderten Rahmenbedingungen insbesondere für Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Ziel ist es, die Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und ihre aufgabenadäquate Finanzausstattung zu stärken. Der Einsetzungsbeschluss enthält eine offene Themensammlung, die den Beratungen zu Grunde gelegt werden soll. Schwerpunkte sind dabei Maßnahmen zur Vorbeugung von zukünftigen und zur Bewältigung von bestehenden Haushaltskrisen, Konzepte zur Sanierung, Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung, verstärkte Zusammenarbeit und Möglichkeiten zur Erleichterung des freiwilligen Zusammenschlusses von Ländern.
Die Kommission setzt sich aus je 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates zusammen. Von den Mitgliedern des Bundestages gehören vier der Bundesregierung an. Aus den Landtagen nehmen vier Abgeordnete mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht, an allen Kommissionssitzungen teil. Die Kommunen sollen ebenfalls in geeigneter Weise einbezogen werden.
Der Kommissionsvorsitz wird gemeinsam von einem Bundestags- und einem Bundesratsmitglied ausgeübt. Entscheidungen in Sachfragen trifft die Kommission mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder.
Einsetzung einer gemeinsamen Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Drucksache 913/06 (Beschluss)
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