Redaktionsschluss Dienstag, 13. Februar 2007, 12.00 Uhr
TOP 16 | Zugang zum Anwaltsnotariat |
TOP 17 | Verbot von Killerspielen |
TOP 18 | Optimierung der Lebensmittelsicherheit |
TOP 19 | Zulassung von ausländischen Saisonkräften |
TOP 20 a | Integrationskurse für Ausländer und Spätaussiedler |
TOP 20 b | Ausländerrechtliche Altfallregelung |
TOP 2 | Gesundheitsreform |
TOP 4 | Stalking |
TOP 7 | Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft |
TOP 23 | Anhebung des Rentenalters |
Tagesordnungspunkt 2
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)
Drucksache 75/07
Der Bundesrat hat über die Frage der Zustimmung zu dem Gesetz zu entscheiden, das in der Öffentlichkeit unter dem Stichwort Gesundheitsreform bekannt ist. Es geht auf einen Entwurf der Koalitionsfraktionen zurück, der textidentisch mit einem Entwurf der Bundesregierung ist. Zu diesem Entwurf hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 15. Dezember 2006 insgesamt 104 Einzeländerungen gefordert. Die Vorschläge bezogen sich unter anderem auf den Sanierungsbeitrag für Krankenhäuser, die Entschuldung und Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen, die Angleichung ärztlicher Vergütungen im Beitrittsgebiet, Regelungen für belegärztliche Leistungen und zum Gemeinsamen Bundesausschuss, die Kappung der Kosten für Rettungsfahrten und das vorgesehene Inkrafttreten der Regelungen für die privaten Krankenversicherungen.
Die Bundesregierung hatte in ihrer Gegenäußerung die Änderungsvorschläge des Bundesrates größtenteils abgelehnt. Im Bundestagsbeschluss wurde der Fraktionsentwurf zugrunde gelegt und auf Empfehlung des federführenden Gesundheitsausschusses an mehreren Stellen umfassend verändert. Der Bundestag hat dabei einigen Wünschen des Bundesrates entsprochen. So wurde der ursprünglich vorgesehene dreiprozentige Abschlag bei den Leistungsausgaben der Kranken- und Rettungstransporte gestrichen, der Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser von 0,7 auf 0,5 Prozent abgesenkt. Damit die Krankenkassen, die nach den Neuregelungen erstmals insolvenzfähig sind, im Insolvenzfall ihre Verbindlichkeiten sicherstellen können, sollen sie vom 1. Januar 2010 an einen Kapitalstock bilden.
Ausschussempfehlungen
Der federführende Gesundheitsausschuss hat in einer politischen Sondersitzung die Anrufung des Vermittlungsausschusses abgelehnt und empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen. Dies empfiehlt auch der mitberatende Wirtschaftsausschuss, der seine Mitglieder in einem schriftlichen Verfahren befragt hatte. Wenn das Plenum des Bundesrates dieser Empfehlung folgt, könnte die Gesundheitsreform wie geplant am 1. April 2007 in Kraft treten.
Tagesordnungspunkt 4
Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen (... StrÄndG)
Drucksache 46/07
Mit dem Gesetz wird erstmals ein eigener Straftatbestand für das so genannte Stalking geschaffen, also für Belästigungen eines anderen Menschen durch beharrliches und unbefugtes Nachstellen, das die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt.
Bereits seit Jahren war im Bundesrat diskutiert worden, wie die vielgestaltigen Verhaltensweisen des Stalking strafrechtlich verfolgt werden können. Im März 2005 und erneut im Februar 2006 hatte der Bundesrat dazu einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht (BR-Drs. 551/04 (Beschluss); identisch: 48/06 (Beschluss)). Die Bundesregierung stimmte mit dem Bundesrat darin überein, dass der Schutz von Stalking-Opfern verbessert werden müsse, schlug dem Bundestag jedoch in einem eigenen Entwurf eine andere rechtliche Lösung des Problems vor. Zwar hat der Bundestag im November 2006 letztlich den Entwurf des Bundesrates abgelehnt und stattdessen die Regierungsvorlage in einer geänderten Fassung angenommen. Allerdings hat er dabei zahlreiche wichtige Anregungen aus der Bundesratsinitiative in seinen Gesetzesbeschluss übernommen. So wurde zum Beispiel - wie vom Bundesrat vorgeschlagen - ein Auffangtatbestand eingefügt, um Strafbarkeitslücken bei solchen Verhaltensweisen zu vermeiden, die nicht in einer der vorgesehenen Fallgruppen konkret definiert sind. Damit soll der Vielschichtigkeit des möglichen belästigenden Verhaltens Rechnung getragen werden. Bei der Definition des Tatbestands selbst lässt der Bundestag bereits schwerwiegende Beeinträchtigungen ausreichen. Eine Prüfung, ob diese auch unzumutbar sind, ist damit entbehrlich. Aus der Bundesratsinitiative wurden weiterhin die Qualifikationen bei konkreter Todesgefahr und bei schwerer Gesundheitsschädigung für das Opfer oder eine ihm nahe stehende Person übernommen. Einer weiteren Forderung der Länder ist der Bundestag durch Einführung der so genannten Deeskalationshaft nachgekommen: besonders gefährliche Täter dürfen zukünftig in Haft genommen werden, um dadurch vorhersehbaren schwersten Straftaten gegen Leib und Leben vorzubeugen. Eine bereits eingetretene Eskalation soll durch Verhängung der Untersuchungshaft unterbrochen werden.
Ausschussempfehlungen
Der federführende Rechtsausschuss und der mitberatende Ausschuss für Frauen und Jugend empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Folgt das Bundesratsplenum dieser Empfehlung, könnte das Gesetz in Kürze in Kraft treten.
Tagesordnungspunkt 7
Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
Drucksache 49/07
zu Drucksache 49/07
Das Gesetz geht auf eine Initiative des Bundesrates zurück, die dieser im Jahr 2005 beim Deutschen Bundestag eingebracht hatte. Es soll zum weiteren Bürokratieabbau bei der Verwaltung der Rechtsanwaltschaft beitragen.
Auf Anregung aus den Ländern werden künftig die Rechtsanwaltskammern originär für alle im Zusammenhang mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, ihrer Rücknahme und ihrem Widerruf stehenden Aufgaben und Befugnisse einschließlich der Vereidigung neuer Anwälte zuständig sein. Ein öffentliches elektronisches Register bei den Kammern ersetzt die bisher bei den Gerichten geführten Anwaltslisten. Die Lokalisation der Anwälte bei einem bestimmten Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird ebenso aufgegeben wie das Zweigstellenverbot. Das Gesetz enthält neue Regelungen zu den Auskunftsrechten und -pflichten der Anwaltskammern und Vereinfachungen für die Anwaltsgerichtsbarkeit.
Auf Empfehlung seines federführenden Rechtsausschusses hat der Deutsche Bundestag zudem in seinem Beschluss die bisherige fünfjährige Wartezeit zur Zulassung beim Oberlandesgericht und die Singularzulassung beim Bundesgerichtshof gestrichen und Regelungen zu einem bundesweiten Anwaltsregister bei der Bundesrechtsanwaltskammer getroffen.
Ausschussempfehlungen
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.
Tagesordnungspunkt 16
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung
Antrag der Länder Niedersachsen, Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Drucksache 895/06
Der von vier Ländern beim Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf befasst sich mit dem Zugang zum Anwaltsnotariat. Die antragstellenden Länder reagieren damit auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das die zu einigen Regelungen der Bundesnotarordnung entwickelte Verwaltungspraxis für zum Teil verfassungswidrig erklärt hatte. Das Gericht forderte eine individuelle Prüfung und Prognose der fachlichen Eignung des einzelnen Bewerbers. Die aufgezeigten Mängel der geltenden Rechtslage sollen zukünftig durch ein neues Zugangs- und Auswahlsystem beseitigt werden, das fachliche Standards sichert und eine verfassungskonforme Auswahlentscheidung ermöglicht. Der Entwurf schlägt die Einführung einer notariellen Fachprüfung vor. Diese soll vor einem neuen Prüfungsamt bei der Bundesnotarkammer abgelegt werden. Vorgesehen sind zudem Änderungen und Ergänzungen der Regelvoraussetzungen für die Bestellung zum Anwaltsnotariat. So sollen zukünftig eine fünfjährige tatsächlich ausgeübte Rechtsanwaltstätigkeit, die Teilnahme an notarspezifischen Fortbildungen auch nach Bestehen der notariellen Fachprüfung und mindestens 160 Stunden notarspezifische Praxisausbildung notwendig sein.
Der Entwurf ist von einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe unter Federführung Niedersachsens mit den übrigen Ländern, in denen ein Anwaltsnotariat existiert (Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein) erarbeitet worden. Auch das Bundesjustizministerium und die Bundesnotarkammer waren daran beteiligt.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 895/1/06
Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf mit einigen redaktionellen Änderungen beim Bundestag einzubringen.
Der mitberatende Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt die unveränderte Einbringung.
Tagesordnungspunkt 17
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes (JuSchVerbG)
Antrag des Freistaates Bayern
Drucksache 76/07
Ziel des Gesetzentwurfs aus Bayern ist es, Jugendliche vor negativen Einflüssen jugendgefährdender Medien - insbesondere durch so genannte Killerspiele - zu schützen.
In einem neuen Straftatbestand soll das Herstellen, Verbreiten und Zugänglichmachen virtueller Killerspiele unter Strafe gestellt werden. Der Tatbestand erfasst Spielprogramme, die grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an solchen Gewalttätigkeiten ermöglichen. Der Gesetzentwurf will aber auch reale Gewaltspiele verhindern, die geeignet sind, Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen: die Veranstaltung oder Teilnahme an menschenverachtenden Spielen soll mit einer Geldbuße geahndet werden. Durch Änderungen im Jugendschutzrecht erhofft sich Bayern Verbesserungen bei der Indizierung von Medien und bei der Freiwilligen Selbstkontrolle. Offensichtlich schwer jugendgefährdende Trägermedien sollen verboten werden. Der Entwurf sieht vor, den Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz von 50.000 auf 500.000 Euro zu erhöhen.
Ausschussberatungen zu dem Gesetzentwurf haben noch nicht stattgefunden. Er wird in der Plenarsitzung vorgestellt und anschließend in die Fachausschüsse überwiesen.
Tagesordnungspunkt 18
Entschließung des Bundesrates zur Optimierung der Lebensmittelsicherheit
Antrag des Freistaates Bayern
Drucksache 59/07
Mit dem Entschließungsantrag will Bayern für mehr Verbraucherschutz sorgen. Weitere Gammelfleisch- oder sonstige Lebensmittelskandale sollen mit Hilfe von verschiedenen vorgeschlagenen Maßnahmen zukünftig verhindert werden. Wegen der Globalisierung der Warenströme sei Handeln sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene notwendig. Der Entschließungstext bittet daher die Bundesregierung, sich in der Europäischen Union für einige Maßnahmen einzusetzen. Vorgeschlagen wird unter anderem, eine Meldepflicht für Lebensmittelunternehmer einzuführen, denen unsichere Waren angeboten werden. Die Unternehmer sollen die Lebensmittel minderer Qualität nicht nur an den Anbieter zurücksenden, sondern den Vorgang bei der zuständigen Behörde melden. So könnte verhindert werden, dass der Anbieter versucht, die Waren an einen anderen - eventuell weniger sorgsamen - Abnehmer auszuliefern. Für verpackte Lebensmittel soll EU-weit eine Kodierungspflicht eingeführt werden, um ihre Herkunft besser rückverfolgen zu können. Die Angaben zur Mindesthaltbarkeit von Produkten müssten verschärft werden. Voraussetzung für den Handel mit Fisch und Fleisch solle ein Sachkundenachweis des Händlers sein. Unternehmen der Fleischindustrie und solche mit Tiefkühllagern hätten zukünftig einen Betriebsbeauftragten für Lebensmittelhygiene zu bestellen. Die Zertifizierungssysteme müssten vereinheitlicht und stärker angewendet werden.
Flankierend zu diesen Maßnahmen ist es nach Ansicht Bayerns notwendig, die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten deutlich zu verschärfen. Der Bundesrat soll mit dem Entschließungstext die Bundesregierung bitten, noch vorhandene Lücken im Hygienerecht zu schließen, so zum Beispiel Verstöße gegen Meldepflichten als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldrahmen bis 20.000 Euro zu ahnden. Das Höchstmaß bereits bestehender Bußgelder müsste auf 50.000 Euro, der Strafrahmen bei besonders schweren Fällen auf bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden.
Ausschussberatungen haben zu dem Entschließungsentwurf noch nicht stattgefunden. Die Vorlage wird nach Vorstellung in der Plenarsitzung zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
Tagesordnungspunkt 19
Entschließung des Bundesrates zur Eckpunkteregelung der Bundesregierung zur Zulassung von Saisonkräften aus Mittel- und Osteuropa für 2006 und 2007
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein
Drucksache 77/07
Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein setzen sich mit der beantragten Entschließung dafür ein, in der deutschen Landwirtschaft mehr ausländische Saisonarbeitskräfte zu beschäftigen, um die Ernten sicher einbringen zu können. Dies sei sowohl für Erhalt und Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe als auch für die Sicherung von Arbeitsplätzen im vor- und nachgelagerten Bereich notwendig.
Die derzeit geltende Eckpunkteregelung der Bundesregierung solle so modifiziert werden, dass ausländische Saisonarbeiter in höherem Anteil (90:10) und mit weniger bürokratischem Aufwand an landwirtschaftliche Betriebe vermittelt werden könnten. Dabei könne eine Stufe in der Arbeitsmarktprüfung eingespart werden. Die sehr unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten am Arbeitsmarkt sollten bei der Saisonarbeitskräftevermittlung besser berücksichtigt werden. Über die Bundesagentur für Arbeit sei sicherzustellen, dass die zur flexiblen Anwendung der Eckpunkteregelung vorgesehen Möglichkeiten - auch unter Einbeziehung von Härtefallregelungen und Schnellvermittlungen - flächendeckend genutzt würden. Wichtig sei es, durch Arbeitskräftemangel hervorgerufene Ernteprobleme zu vermeiden. Wenn zum Beispiel eine heimische Arbeitskraft erkrankt oder nicht zur Arbeit erscheint, müsse direkt eine Schnellvermittlung der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung erfolgen können, ohne vorher noch zeitraubend nach einer weiteren heimischen Arbeitskraft suchen zu müssen.
Auch dieser Entschließungsantrag wird in der Plenarsitzung vorgestellt und anschließend zur Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.
Tagesordnungspunkt 20 a
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler
Antrag des Landes Niedersachsen
Drucksache 38/07
In dem von Niedersachsen formulierten Entschließungsentwurf soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Stundenzahl der Integrationskurse für spezielle Zielgruppen wie zum Beispiel ausländische Jugendliche, Eltern oder Analphabeten von derzeit 630 auf 930 Unterrichtsstunden zu erhöhen. 900 Stunden davon sollten künftig auf den Sprachkurs und 30 auf den Orientierungskurs entfallen. Die Kosten dafür müsse der Bund übernehmen. Bisher sind für das Erlernen der deutschen Sprache nur 600 Stunden vorgesehen.
Zur Begründung führt Niedersachsen aus, die Angebote müssten qualitativ besser und bedarfsgerechter ausgestaltet sein, um die Erfolgsquoten und damit die Integrationschancen zu erhöhen. Bei den genannten Gruppen bestehe ein erhöhter Lernbedarf. Dies ergebe sich trotz noch nicht abgeschlossener Evaluation bereits jetzt aus den Erfahrungen der Praxis. Der Vorschlag geht auf einen Beschluss der Konferenz der Innenminister und -senatoren vom Mai letzten Jahres zurück.
Ausschussempfehlungen
Alle beteiligten Ausschüsse - federführend der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, mitberatend die Ausschüsse für Frauen und Jugend und für Kulturfragen - empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
Tagesordnungspunkt 20 b
Entschließung des Bundesrates zu einer gesetzlichen Altfallregelung
Antrag des Landes Niedersachsen
Drucksache 39/07
Auch dieser Entschließungsantrag stammt aus der Feder von Niedersachsen. Er bezieht sich auf einen Beschluss der Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) vom Herbst letzten Jahres, der im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern ergangen ist. Danach soll ausländischen Staatsangehörigen, die zwar ausreisepflichtig wären, jedoch wirtschaftlich und sozial in Deutschland integriert sind, unter bestimmten Voraussetzungen ein Bleiberecht gewährt werden. Der Bundesrat soll nun im vorgeschlagenen Entschließungstext feststellen, dass es für den beschriebenen Personenkreis keiner weiteren gesetzlichen Altfallregelung durch Ergänzung des Aufenthaltsgesetzes bedürfe. Denn der IMK-Beschluss beinhalte bereits einen ausreichenden Kompromiss zwischen dem öffentlichen Interesse, eine Zuwanderung in die Sozialsysteme zu verhindern, und dem Interesse integrierter Ausländer, eine Perspektive zum Verbleib in Deutschland zu bekommen. In den Ländern werde der Beschluss bereits durch Anwendung des geltenden Rechts problemlos umgesetzt.
Ausschussempfehlungen
Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfehlen dem Bundesrat übereinstimmend, die Entschließung zu fassen.
Tagesordnungspunkt 23
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz)
Drucksache 2/07
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, das Renteneintrittsalter stufenweise von 65 auf 67 Jahre anzuheben. Dadurch sollen die gesetzlichen Beitrags- und Niveausicherungsziele bis zum Jahr 2030 eingehalten werden. Nach Auffassung der Bundesregierung ist dies wegen des demografischen Wandels durch Geburtenrückgang und verlängerte Lebenserwartung notwendig, um die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung nachhaltig zu sichern. Die Bundesregierung erhofft sich mit der beabsichtigen Neuregelung zudem, einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken: zu erwarten sei, dass in Zukunft auch die Zahl junger qualifizierter Erwerbspersonen zurückgehe und so die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland gefährdet sei. Daher dürfe man nicht zu früh auf qualifizierte und erfahrene Personen verzichten. In einem parallel vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf sollen gleichzeitig die Beschäftigungschancen älterer Menschen durch verschiedene Maßnahmen verbessert werden (vgl. BR-Drs. 1/07, Tagesordnungspunkt 22).
Ausschussempfehlungen
Drucksache 2/1/07
Die Fachausschüsse schlagen - bis auf den Wirtschaftsausschuss, der keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf hat - dem Bundesrat die Abgabe einer Stellungnahme vor. Die generelle Anhebung des Renteneintrittsalters wird jedoch von keinem Ausschuss in Frage gestellt.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Ausschuss für Familien und Senioren kritisieren einige Regelungen als zu wenig transparent beziehungsweise zu verwaltungsaufwändig und schlagen bei den Zuverdienstmöglichkeiten für Rentner eine feste Summe von 400 Euro vor.
Der Ausschuss für Frauen und Jugend und der Finanzausschuss bitten um Prüfung, inwieweit die Anhebung der Altersgrenze auch für langjährig Rentenversicherte gelten soll.
Der Agrarausschuss verlangt eine spezifische Regelung im Landwirtschaftsbereich.
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