30.03.2007

Kein Alkohol für Fahranfänger

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen der Bundesregierung Stellung genommen. Die Länder haben sich dafür ausgesprochen, das Alkoholverbot nicht allein an die zweijährige Probezeit, sondern auch an die Vollendung des 21. Lebensjahres zu koppeln. Dadurch soll verhindert werden, dass Jugendliche, welche schon mit 16 oder 17 Jahren eine Fahrerlaubnis erhalten, nach der zweijährigen Probezeit aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Studien hätten gezeigt, dass insbesondere von Jugendlichen ab 18 Jahren alkoholbedingte Unfälle verursacht werden. Um auch diese zu erreichen, müsse das Alkoholverbot zusätzlich an die Altersgrenze von 21 Jahren gebunden werden.

Außerdem fordern die Länder die Einbeziehung alkoholhaltiger Lebensmittel oder Medikamente in das Verbot. Hinsichtlich der Gefährdungslage macht es nach Ansicht des Bundesrates keinen Unterschied, woraus sich die Alkoholisierung ergibt. Im Übrigen seien in der Praxis Beweisschwierigkeiten zu befürchten, könne sich doch der junge Fahrer darauf berufen, nur hochprozentige Arzneimittel eingenommen zu haben.

Um das Alkoholverbot tatsächlich überwachen zu können, empfehlen die Länder eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung dahingehend, den Polizeibeamten bei Kontrollen die Abfrage der Probezeitdaten mittels Onlinezugriff oder Ähnlichem zu ermöglichen.

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

Drucksache 124/07 (Beschluss)

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