08.05.2007

am Freitag, 11. Mai 2007, 9.30 Uhr Vorschau zur 833. Plenarsitzung des Bundesrates

Gesetzentwürfe der Länder
TOP 6 a + bGerichtsvollzieherwesen
TOP 7Hochschulförderung
TOP 8Eisenbahngesetz
Entschließungen der Länder
TOP 57Beitragsfreiheit in der Rentenversicherung
TOP 58SESAR
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
TOP 3Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Gesetzentwürfe der Bundesregierung
TOP 9Unternehmensteuerreform 2008
TOP 12Doping im Sport
TOP 13Aufenthalts- und Asylrecht
Vorlage aus dem Europäischen Bereich
TOP 27Besitzstand im Verbraucherschutz

Tagesordnungspunkt 3

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz)

Drucksache 247/07

Durch das Gesetz wird die EU-Finanzmarktrichtlinie 2004/39/EG umgesetzt, die das Kernstück der EU-Finanzmarktharmonisierung im Wertpapierbereich darstellt. Dabei betreffen die wesentlichen Neuerungen der Finanzmarktrichtlinie vor allem drei Bereiche: die Erweiterung des Anwendungsbereiches, die Transparenzanforderungen für Handelsplattformen sowie die rechtlichen Grundlagen für die Ausgestaltung von Wertpapiergeschäften.

Im ersten Durchgang hatte der Bundesrat eine Vielzahl von Änderungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung gefordert, welche durch den Deutschen Bundestag nur teilweise berücksichtigt wurden. Insbesondere die Hauptforderung des Bundesrates, die Finanzaufsicht über die multilateralen Handelsplattformen den Börsenaufsichten der Länder zu übertragen, wurde nicht in den Gesetzesbeschluss aufgenommen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 247/1/07

Der federführende Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss greifen diese Forderung aus dem ersten Durchgang auf und empfehlen die Einberufung des Vermittlungsausschusses. Ziel ist es, die Länderaufsicht über die multilateralen Handelsplattformen durchzusetzen. Dazu solle das Gesetz dahingehend verändert werden, dass die Regulierung der multilateralen Handelssysteme nicht im Wertpapierhandelsgesetz, sondern im Börsengesetz erfolgt. Dadurch würde die Aufsicht über diese Systeme den Börsenaufsichtsbehörden der Länder zustehen. Die Ausschüsse begründen ihre Forderung mit der „Börsenähnlichkeit“ der multilateralen Handelssysteme, die für eine Beibehaltung der bisherigen Landesaufsicht spreche. Durch die kooperative Zusammenarbeit der Börsenaufsichtsbehörden der Länder sei eine weitgehende Einheitlichkeit des Handels sichergestellt. Eine Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wie sie das Gesetz vorsieht, erscheine weder sachgerecht, noch werde sie von der umzusetzenden EU-Richtlinie gefordert.

Die Ausschüsse empfehlen ferner, auch für den Fall, dass es nicht zu einem Vermittlungsverfahren kommt, die Annahme einer Entschließung. Danach soll unter anderem gefordert werden, die Aufsichtsstandards für Waren- und Warenderivatebörsen weiterzuentwickeln.

Tagesordnungspunkt 6 a

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes

Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern

Drucksache 149/07

Tagesordnungspunkt 6 b

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens

Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern

Drucksache 150/07

Ziel der beiden zusammenhängenden Gesetzentwürfe ist es, Zwangsvollstreckungen effizienter und schneller zu machen. Grundlegende Neuerung des von vier Ländern eingebrachten Reformvorschlags ist, dass zukünftig Gerichtsvollzieher nicht mehr zwingend Beamte sein müssen. Deren Aufgaben könnten auf Privatunternehmer, so genannte Beliehene, übertragen werden, die für eigene Rechnung, aber unter staatlicher Aufsicht tätig wären. Dabei sollen neue Leistungsanreize geschaffen werden, die im aktuell geltenden System der aufwändigen, umstrittenen und konfliktträchtigen Bürokostenentschädigung nicht möglich seien, so die antragstellenden Länder. Gleichzeitig könnten auch die derzeitigen umfangreichen staatlichen Subventionen für die Zwangsvollstreckung abgebaut werden, um den Sparzwängen der Länderhaushalte Rechnung zu tragen. Geplant ist, dem Gläubiger die Auswahl zwischen mehreren miteinander im Wettbewerb stehenden Gerichtsvollziehern zu ermöglichen.

Die einbringenden Länder erhoffen sich von der umfassenden strukturellen Reform des Gerichtsvollzieherwesens Bürokratieabbau und Verbesserungen bei der Umsetzung von Gerichtsurteilen, insbesondere eine stärkere Orientierung am Vollstreckungserfolg. Derzeit müssen wegen der Überlastung der beamteten Gerichtsvollzieher Gläubiger häufig lange warten, bis ihre gerichtlich anerkannten Forderungen tatsächlich durchgesetzt werden.

Um die Aufgabenübertragung zu ermöglichen, müssten das Grundgesetz und verschiedene andere Vorschriften - vor allem das Gerichtsvollziehergesetz - geändert werden. Da die Verfassung nur mit Zweidrittelmehrheit und nicht zusammen mit einfachgesetzlichen Normen veränderbar ist, bedarf es zwei getrennter Gesetzentwürfe.

Ausschussempfehlungen

Drucksachen 149/1/07 und 150/1/07

Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, den Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes - TOP 6 a - beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Gleiches empfiehlt der Ausschuss für Innere Angelegenheiten auch hinsichtlich TOP 6 b, dem Entwurf zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens.

Der federführende Rechtsausschuss und der Finanzausschuss hingegen empfehlen dem Bundesrat, diesen Entwurf mit einigen Änderungen beim Deutschen Bundestag einzubringen. Die vorgeschlagenen Maßgaben betreffen rentenversicherungs- und datenschutzrechtliche Bestimmungen sowie Regelungen für den Wechsel zwischen dem Beamten- und dem Beleihungsstatus. Unter anderem soll die disziplinarische Verantwortung des Gerichtsvollziehers unabhängig von dessen Status sichergestellt werden.

Tagesordnungspunkt 7

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Gleichbehandlung der Auftragsforschung öffentlich-rechtlicher Forschungseinrichtungen (Hochschulforschungsförderungsgesetz - HFFördG)

Antrag des Freistaates Bayern

Drucksache 198/07

Bayern möchte mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die steuerlichen Bedingungen für die universitäre Auftragsforschung verbessern. Umsätze aus der Auftragsforschung öffentlich-rechtlicher Einrichtungen sollen künftig nicht mehr mit dem allgemeinen, sondern nur mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent belastet werden. Dieser gilt nach jetzigem Recht bereits für die privaten gemeinnützigen Forschungseinrichtungen mit öffentlicher Förderung. Der Entwurf will diese unterschiedliche Besteuerung beseitigen und eine Gleichstellung öffentlicher wie privater Forschungseinrichtungen erreichen. Das antragstellende Land erhofft sich dadurch, Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der universitären Auftragsforschung zu beseitigen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen würden nach Einschätzung Bayerns zu geringen, allerdings nicht quantifizierbaren Steuermindereinnahmen führen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 198/1/07

Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Der federführende Finanzausschuss spricht sich allerdings gegen eine Einbringung aus.

Tagesordnungspunkt 8

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Antrag des Landes Baden-Württemberg

Drucksache 239/07

Der Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg hat die Aufhebung einer Ausgleichspflicht der Länder gegenüber den Eisenbahngesellschaften zum Ziel.

Ursprung der Ausgleichspflicht von Bund und Ländern ist die ehemals den Eisenbahnen vorgeschriebene beamtenmäßige Besoldung und Versorgung ihrer Beschäftigten, unter anderem hinsichtlich Kindergeldzuschlägen, Ruhegehältern und Renten.

In Folge der Bahnreform ist die Ausgleichspflicht des Bundes entfallen und gilt nunmehr nur noch für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen, die bereits vor der Bahnreform bestanden haben. Gleichzeitig ist eine Vielzahl von neuen nichtbundeseigenen Eisenbahnen entstanden, die nicht ausgleichsberechtigt sind. Dies bedeutet einen Wettbewerbsvorteil für die ausgleichsberechtigten Eisenbahnen, welcher nach Ansicht des antragstellenden Landes nicht mehr hinnehmbar erscheint.

Der Gesetzentwurf sieht daher vor, die Auferlegung zusätzlicher Leistungen für Eisenbahnen aufzuheben. Damit würde die Ausgleichspflicht entfallen, wodurch auch die Länderhaushalte entlastet würden.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 239/1/07

Der federführende Verkehrsausschuss, der Ausschuss für Familie und Senioren und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Tagesordnungspunkt 9

Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008

Drucksache 220/07

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Wettbewerbsbedingungen für in Deutschland tätige Unternehmen verbessern und das deutsche Steuersubstrat langfristig sichern. Ziel des Gesetzentwurfs ist unter anderem die Senkung der steuerlichen Belastungen für Kapitalgesellschaften auf unter 30 Prozent. Diese Entlastung soll durch die Verringerung des Körperschaftsteuersatzes und die Senkung der Gewerbesteuer-Messzahl erreicht werden. Die Einführung einer Zinsschranke bei der Körperschaftsteuer soll verhindern, dass durch konzerninterne Fremdkapitalfinanzierung Erträge, die in Deutschland erwirtschaftet wurden, ins Ausland transferiert werden. Hinsichtlich des Privatvermögens soll die Kapitalflucht durch die Einführung einer 25-prozentigen Abgeltungssteuer auf Dividenden und Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften ab 2009 unterbunden werden. Um die Investitionsfähigkeit der Personengesellschaften zu erhöhen, sieht der Entwurf eine ermäßigte Besteuerung von einbehaltenen Gewinnen vor. Von den Maßnahmen erhofft sich die Bundesregierung eine Erhöhung der Standortattraktivität Deutschlands sowohl für ausländische als auch für inländische Investoren.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 220/1/07

zu Drucksache 220/1/07

Der federführende Finanzausschuss, der Agrarausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat eine umfangreiche Stellungnahme mit über fünfzig Änderungsvorschlägen und Prüfbitten. Der Bundesrat soll darin zum Ausdruck bringen, dass er die mit der Reform verbundenen Ziele grundsätzlich begrüßt. International wettbewerbsfähige Steuersätze würden die Investitionen in Deutschland sichern, wodurch ein positiver Beitrag für den inländischen Arbeitsmarkt geleistet würde. Jedoch besteht nach Ansicht der Ausschüsse an vielen Stellen des Entwurfes noch weiterer Prüf- und Verbesserungsbedarf in systematischer, praktischer und redaktioneller Hinsicht. Insbesondere die Fragen der Gegenfinanzierung der Steuermindereinnahmen, die mit der Reform verbunden sind, müssten gründlich überprüft werden. Dabei sei entscheidend, dass missbräuchliche Gestaltungen zielgenau unterbunden und unangemessene steuerliche Belastungen weitestgehend vermieden würden.

Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Entwurf keine Einwendungen zu erheben.

Tagesordnungspunkt 12

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport

Drucksache 223/07

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, Doping sowohl im Spitzen- als auch im Breitensport wirksamer zu bekämpfen. Da Doping häufig von breit angelegten kriminellen Netzwerken betrieben werde, in deren Umfeld die Sportler bewusst und gewollt mitwirken - so die Entwurfsbegründung - sei zum einen wichtig, diese nationalen wie internationalen Netzwerke zu zerschlagen und zum anderen auch die Sportler selbst in die Verantwortung zu nehmen. Nicht nur der Handel, sondern auch der Besitz nicht geringer Mengen besonders gefährlicher Dopingsubstanzen soll zukünftig strafbar sein. Die bereits geltenden Strafrahmen für banden- und gewerbsmäßige Dopingstraftaten nach dem Arzneimittelgesetz sollen verschärft werden. Mit der Einführung eines erweiterten Verfalls bei diesen Delikten könne den Tätern die finanzielle Basis entzogen werden. Parallel dazu sieht der Entwurf Regelungen zur Prävention und Aufklärung vor den Gesundheitsgefahren durch Doping vor. Zur effektiveren Verfolgung des international organisierten illegalen Handels mit Arzneimitteln sollen entsprechende Ermittlungsverfahren beim Bundeskriminalamt konzentriert werden.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 223/1/07

Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Gesundheitsausschuss und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Bemängelt wird, dass der - in seiner Intention unterstützenswerte - Entwurf lediglich Einzelmaßnahmen enthält. Notwendig sei aber ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz mit einem umfassenden Ansatz und einem geschlossenen Gesamtkonzept. Die von der Bundesregierung vorgesehenen Regelungen gegen das Doping passten systematisch nicht in das Arzneimittelgesetz.

Darüber hinaus schlagen die Ausschüsse Änderungen bei den einzelnen Definitionen der strafbaren Tathandlungen vor. Auch Handlungen im Vorfeld - wie zum Beispiel die Einfuhr oder Verschreibung von Dopingmitteln - sollten verboten sein. Auf Warnhinweise bei dopinggeeigneten Fertigarzneimitteln solle verzichtet werden, um keine unnötigen Anreize für Sportler zu schaffen. Die Bundesregierung möge prüfen, ob neben dem Besitz- auch ein Erwerbsverbot von Dopingmitteln erforderlich sei. Zur besseren Strafverfolgung fordern die Ausschüsse zudem die Ermöglichung der Telekommunikationsüberwachung bei Dopingverdacht und die Einführung einer Kronzeugenregelung im Gerichtsverfahren.

Der Ausschuss für Frauen und Jugend äußert keine Einwendungen gegen den Entwurf.

Tagesordnungspunkt 13

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union

Drucksache 224/07

Der fast 500 Seiten starke Gesetzentwurf der Bundesregierung dient der Umsetzung von elf europäischen Richtlinien zum Ausländer- und Asylrecht sowie zum Aufenthaltsrecht der Unionsbürger in das innerstaatliche Recht. Der Entwurf enthält zudem Änderungen, die auf Grund der Föderalismusreform notwendig geworden sind.

Acht der elf Richtlinien betreffen im Bereich des Ausländer- und Freizügigkeitsrechts einwanderungspolitische Maßnahmen und erstrecken sich auf die Harmonisierung von Regelungen zum Schutz vor und zur Bekämpfung illegaler Einwanderung. Dazu sind teilweise umfangreiche Änderungen im Aufenthaltsgesetz und in der Aufenthaltsverordnung erforderlich. Im Bereich der Familienzusammenführung soll zum Schutz junger Ausländer vor Zwangsverheiratung ein Mindestalter von 18 Jahren für beide Ehegatten hinsichtlich des Ehegattennachzugs festgelegt werden. Zur Förderung der Mobilität ausländischer Studenten sollen entsprechende Regeln im Aufenthaltsgesetz flexibler gestaltet werden. Aus der Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes ergäben sich insbesondere Neuregelungen für die Durchführung von Integrationskursen, so die Entwurfsbegründung.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 224/1/07

Die sieben beteiligten Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat eine umfassende Stellungnahme mit über fünfzig Änderungsvorschlägen und Prüfbitten zu fast allen Regelungsbereichen des Entwurfs. Unter anderem soll sich der Bundesrat für einige Verschärfungen im Ausländerrecht aussprechen: Die Ausweisung eines straffälligen Ausländers müsse wegen der Bedrohung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik bereits bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei - und nicht wie im Entwurf vorgesehen erst ab drei Jahren - zwingend vorgeschrieben sein. Zur Vermeidung von Scheinehen solle bei einer gescheiterten Ehe die Mindestbestandszeit von zwei auf vier Jahre heraufgesetzt werden, um ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehegatten zu begründen. Soweit die Einbürgerung durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erschlichen wurde, müsse deren Rücknahme gesetzlich geregelt werden. Gefordert wird zudem, eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die vorläufige Festnahme von Ausländern zum Zwecke der richterlichen Vorführung für die Anordnung von Sicherungshaft zu schaffen. Die bestehende Rechtslage habe in der Praxis zu Schwierigkeiten geführt.

Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Verbesserung der Integration von Ausländern. Die Ausschüsse fordern, dass ein Familiennachzug an den Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache gebunden wird. Sie schlagen zudem vor, an den Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs zu koppeln.

Um den Standort Deutschland für hochqualifizierte oder selbständige Ausländer attraktiver zu machen, muss nach Auffassung der Ausschüsse das Aufenthaltsgesetz fortentwickelt werden. Die finanziellen Hürden für eine Niederlassungserlaubnis müssten herabgesetzt werden, um auch kleineren Unternehmen die Beschäftigung von hochqualifizierten Ausländern zu ermöglichen. In Zukunft sollen Hochqualifizierte regelmäßig einen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis haben.

In Bezug auf die Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes wird empfohlen, die Regelungen des Regierungsentwurfs abzulehnen und stattdessen auf die Formulierungen aus der Gesetzesinitiatives des Bundesrates vom 9. März 2007 (Drs. 137/07 (B)) zu verweisen.

Tagesordnungspunkt 27

Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz

Drucksache 112/07

Das Grünbuch untersucht, inwieweit der Verbraucherschutz in Europa bereits vereinheitlicht ist und wo es noch Regelungsbedarf gibt. Ziel des Vorhabens ist es, die Zuversicht der Bürger in den Binnenmarkt durch umfassenden Verbraucherschutz zu stärken, als auch die Unternehmen durch unkomplizierte EU-Vorschriften zu unterstützen, um den grenzüberschreitenden Handel zwischen den Mitgliedsstaaten zu fördern. Dazu sollen die acht Kernrichtlinien des gemeinschaftlichen Besitzstands (Verbrauchsgüterkauf-, Preisangaben-, Unterlassungsklagen-, Fernabsatz-, Teilnutzungs-, Klausel-, Pauschalreisen- und Haustürwiderrufsrichtlinie) einer kritischen Überprüfung unterzogen werden. Vielfach sei davon auszugehen, dass diese den heutigen Anforderungen der sich rasch weiterentwickelnden Märkte nicht mehr gerecht werden, so die Begründung. Das Grünbuch leitet eine umfassende Debatte ein, an deren Ende die Modernisierung der bisherigen Richtlinien zum Verbraucherschutz stehen könnte.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 112/1/07

Die vier beteiligten Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat eine Stellungnahme zu dem Grünbuch. Diese verhält sich grundsätzlich positiv zu der Überprüfung der einschlägigen Richtlinien, mahnt jedoch an, dass primär die Mitgliedsstaaten für den Verbraucherschutz verantwortlich sind. Sofern die Europäische Gemeinschaft die Verabschiedung eines europäischen Verbraucherschuldrechts anstrebe, sei auf die fehlende Rechtssetzungskompetenz als auch auf das mangelnde Bedürfnis einer solchen Regelung in der Praxis hingewiesen. Eine Überarbeitung sei nur dort erforderlich, wo die bestehenden Verbraucherschutzrichtlinien Brüche und Ungereimtheiten aufweisen.

Die Stellungnahme schlägt darüber hinaus zu den einzelnen Fragen des Grünbuches Antworten, als auch inhaltliche Änderungen und Präzisierungen vor.

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen, die Stellungnahme des Bundesrates der Kommission direkt zuzuleiten.

Tagesordnungspunkt 57

Entschließung des Bundesrates zur Aufrechterhaltung der Beitragsfreiheit in der Rentenversicherung von Entgeltumwandlungen zur betrieblichen Altersversorgung

Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Thüringen

Drucksache 293/07

Mit der Entschließung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, noch in diesem Jahr gesetzliche Regelungen einzubringen, um die Beitragsfreiheit in der Rentenversicherung hinsichtlich der betrieblichen Rente im Rahmen der bestehenden Grenzen beibehalten zu können. Die Beitragsfreiheit, die nach jetziger Rechtslage nur bis 2008 gilt, hatte zu einer größeren Verbreitung der betrieblichen Alterversorgung beigetragen. Die antragenden Länder befürchten nunmehr eine Hemmung der betrieblichen Altersversorgung, sollten ab 2009 die Entgeltumwandlungen beitragspflichtig werden. Die Aufrechterhaltung der Beitragsfreiheit sei auch im Hinblick auf die Rechtssicherheit wünschenswert, da in der Praxis vermehrt Strategien zur Beitragsvermeidung entwickelt würden, welche mit unkalkulierbaren Beitragsausfällen einhergehen können.

Die Entschließung wird in der kommenden Plenarsitzung vorgestellt und anschließend zur Beratung in die Fachausschüsse verwiesen.

Tagesordnungspunkt 58

Entschließung des Bundesrates zur beschleunigten Herstellung der Arbeitsfähigkeit von SESAR und zur Einrichtung Funktionaler Luftraumblöcke mit dem Ziel, den europäischen Luftraum effizient und umweltschonend zu nutzen

"Einheitlichen europäischen Luftraum bald verwirklichen"

Antrag der Länder Hessen, Hamburg

Drucksache 294/07

Hessen und Hamburg beantragen eine Entschließung, mit der die Bundesregierung aufgefordert werden soll, alle Anstrengungen für eine schnellstmögliche Gründung des gemeinsamen Unternehmens SESAR zu unternehmen, sodass dieses seine operative Arbeit Anfang 2008 aufnehmen kann. SESAR steht für "Single European Sky ATM Research Programme" und ist eine pan-europäische Initiative zur Vereinheitlichung, Harmonisierung und Synchronisierung der Dienste im Rahmen des europäischen Flugverkehrsmanagements.

Die Bundesregierung möge weiterhin im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft die Verhandlungen zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten über Funktionale Luftraumblöcke voranbringen. Andernfalls sei zu befürchten, dass die Europäische Kommission die mangelnde Entscheidungsfähigkeit der Mitgliedsstaaten zum Anlass nehmen könnte, eine Verlagerung der Zuständigkeiten für die Neuordnung des europäischen Luftraums auf EU-Institutionen anzustreben.

Die Entschließung wird in der kommenden Plenarsitzung vorgestellt und anschließend zur Beratung in die Fachausschüsse verwiesen.

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