Das vom Deutschen Bundestag am 29. März 2007 beschlossene Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz kann in Kraft treten. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das Gesetz gebilligt und eine begleitende Entschließung gefasst. Darin werden die Bemühungen der Bundesregierung um zügige Umsetzung der europäischen Finanzmarktrichtlinie in das deutsche Recht anerkannt. Allerdings weist der Bundesrat darauf hin, dass dies nicht zu Lasten der Aufsichtsstandards im deutschen Börsen- und Kapitalmarktrecht gehen darf. Der Bundesrat hält zudem die Erweiterung der Meldepflichten im Wertpapierhandelsgesetz auf alle mit Finanzinstrumenten handelnde inländische Handelsteilnehmer für dringend erforderlich. Ferner mahnt der Bundesrat die Weiterentwicklung der Aufsichtsstandards für Waren- und Warenderivatebörsen an, insbesondere im Bereich des schnell wachsenden Energiehandels.
Durch das Gesetz wird die EU-Finanzmarktrichtlinie 2004/39/EG umgesetzt, die das Kernstück der EU-Finanzmarktharmonisierung im Wertpapierbereich darstellt. Dabei betreffen die wesentlichen Neuerungen der Finanzmarktrichtlinie vor allem drei Bereiche: die Erweiterung des Anwendungsbereiches, die Transparenzanforderungen für Handelsplattformen sowie die rechtlichen Grundlagen für die Ausgestaltung von Wertpapiergeschäften.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz)
Drucksache 247/07 (Beschluss)
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