Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Ziele der geplanten Unternehmensteuerreform ausdrücklich befürwortet. In seiner Stellungnahme bekräftigt er die Erwartung, dass durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Senkung der steuerlichen Belastungen für Kapitalgesellschaften die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gestärkt werde. Die wesentliche Zielrichtung des Entwurfs, in Deutschland erwirtschaftete Gewinne auch in Deutschland zu versteuern, wird von den Ländern geteilt.
Mit weit über 30 Prüfbitten und Änderungsanträgen weist der Bundesrat allerdings auf Verbesserungsbedarf in systematischer, praktischer und redaktioneller Hinsicht hin. Dabei geht es den Ländern unter anderem um die Vereinfachung von Regelungen, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Insbesondere die Maßnahmen zur Gegenfinanzierung bedürften weiterer intensiver Überprüfung. Hierbei sei entscheidend, dass missbräuchliche Gestaltungen zielgenau unterbunden und unangemessene steuerliche Belastungen weitestgehend vermieden werden.
Außerdem bringt der Bundesrat seine Sorge um die mit der Reform verbundenen Informationspflichten für Unternehmer, Bürger und Verwaltung zum Ausdruck. Die Bundesregierung möge daher prüfen, auf welche zusätzlichen Informationspflichten verzichtet werden kann.
Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
Drucksache 220/07 (Beschluss)
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