Der Bundesrat will Gläubigern dazu verhelfen, ihre gerichtlich anerkannten Forderungen schneller und effizienter durchzusetzen. In seiner heutigen Sitzung hat er dazu zwei Gesetzentwürfe beim Deutschen Bundestag eingebracht. Grundlegende Neuerung des Reformvorschlags ist, dass zukünftig Gerichtsvollzieher nicht mehr zwingend Beamte sein müssen. Deren Aufgaben könnten auf Privatunternehmer, so genannte Beliehene, übertragen werden, die für eigene Rechnung, aber unter staatlicher Aufsicht tätig wären. Dabei sollen neue Leistungsanreize geschaffen werden, die im aktuell geltenden System der aufwändigen, umstrittenen und konfliktträchtigen Bürokostenentschädigung nicht möglich seien, so der Bundesrat. Geplant ist, dem Gläubiger die Auswahl zwischen mehreren miteinander im Wettbewerb stehenden Gerichtsvollziehern zu ermöglichen. Durch die Privatisierung könnten auch die umfangreichen staatlichen Subventionen für die Zwangsvollstreckung abgebaut werden, um den Sparzwängen der Länderhaushalte Rechnung zu tragen.
Von der umfassenden strukturellen Reform des Gerichtsvollzieherwesens erhofft sich der Bundesrat Bürokratieabbau und Verbesserungen bei der Umsetzung von Gerichtsurteilen, insbesondere eine stärkere Orientierung am Vollstreckungserfolg. Derzeit müssen wegen der Überlastung der beamteten Gerichtsvollzieher Gläubiger häufig lange warten, bis ihre Forderungen tatsächlich durchgesetzt werden.
Um die Aufgabenübertragung zu ermöglichen, müssten das Grundgesetz und verschiedene andere Vorschriften - vor allem das Gerichtsvollziehergesetz - geändert werden. Da die Verfassung nur mit Zweidrittelmehrheit und nicht zusammen mit einfachgesetzlichen Normen veränderbar ist, bedarf es zwei getrennter Gesetzentwürfe.
Die beiden Entwürfe werden nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die sie innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
Drucksache 149/07 (Beschluss)
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens
Drucksache 150/07 (Beschluss)
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