Der Bundesrat hat heute ein Gesetz gebilligt, durch das die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Maßregelvollzug verbessert, Sicherheitslücken geschlossen und die knappen Ressourcen der Vollzugseinrichtungen effektiver genutzt werden sollen. Wesentliche Inhalte des Gesetzes gehen auf Anregungen des Bundesrates zurück, der in der Vergangenheit mehrfach auf Missstände im Maßregelvollzug hingewiesen hatte.
Insbesondere die nunmehr vom Bundestag beschlossenen neuen Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und die Möglichkeit zur Umkehrung der bisherigen Vollstreckungsreihenfolge "Maßregel vor Strafe" entsprechen Forderungen der Länder. So können künftig Anordnung und Fortdauer der Unterbringung von einem zu erwartenden Behandlungserfolg - also der Vermeidung von Rückfalltaten - abhängig gemacht werden, um zu verhindern, dass Täter mit ungünstigen Ausgangsbedingungen kostenintensive Therapieplätze blockieren. Bei gleichzeitig verhängter Haftstrafe und Maßregel darf unter bestimmten Voraussetzungen die Haft vorweg vollzogen werden. Zur Überprüfung der Fortdauer einer Unterbringung soll zukünftig regelmäßig ein externer Sachverständiger hinzugezogen werden, der die Rückfallgefahr aus der Sicht eines Außenstehenden einschätzt.
Die beschlossenen Änderungen sollen im Ergebnis die Haushalte der Länder entlasten, die für den Straf- und Maßregelvollzug zuständig sind.
Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Erziehungsanstalt
Drucksache 318/07 (Beschluss)
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