Der Bundesrat hat heute einem Gesetz zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güterkraftverkehr zugestimmt. Durch Absenkung der Kraftfahrzeugsteuer für schwere Nutzfahrzeuge auf das EG-rechtlich zulässige Mindestniveau und mit einem Förderprogramm für besonders umweltfreundliche Lkw soll das inländische Transportgewerbe um 250 Millionen Euro entlastet werden. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Anhebung des durchschnittlichen Mautsatzes um 1,1 Cent auf 13,5 Cent. Damit werden die Mindereinnahmen für die Länder ausgeglichen, denen die Kfz-Steuer zusteht. Das Verfahren dieser Ausgleichszahlung wird auf Anregung des Bundesrates vereinfacht.
In einer begleitenden Entschließung fordern die Länder weitere Entlastungsmaßnahmen für das inländische Transportgewerbe, um effektiv ein Harmonisierungsvolumen von 600 Millionen Euro zu erreichen. Diese Summe war im Vermittlungsverfahren zur Einführung der Lkw-Maut im Jahr 2003 zwischen Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung vereinbart worden. Das vorliegende Gesetz erreicht jedoch nur einen geringen Anteil dieses verabredeten Entlastungsvolumens. Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, baldmöglichst weitere gesetzgeberische Maßnahmen auf den Weg zu bringen.
Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften
Drucksache 319/07 (Beschluss)
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