In seiner heutigen Plenarsitzung hat der Bundesrat der Unternehmensteuerreform 2008 zugestimmt und eine begleitende Entschließung gefasst. Damit kann das Gesetz fristgerecht in Kraft treten.
In der Entschließung begrüßen die Länder die mit dem Gesetz verbundene Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Entlastung der Unternehmen. Sie fordern jedoch, den Mittelstand stärker zu berücksichtigen. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass die für die kleinen und mittleren Unternehmen insgesamt belastenden Maßnahmen zu einer Benachteiligung und zu mehr Bürokratie führen könnten.
Die Bundesregierung wird daher gebeten, die Auswirkungen der Steuerreform im Jahr 2009 zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich der Belastungen für den Mittelstand und der Investitionsbedingungen in Deutschland. In diesem Zusammenhang warnt der Bundesrat davor, dass die Regelung beim so genannten Mantelkauf zum Grundanliegen des Gesetzes kontraproduktiv wirken kann. Insbesondere den vollständigen Untergang des Verlustvortragspotentials bei jeder Übernahme von mehr als 50 Prozent der Anteile durch einen Investor sieht der Bundesrat kritisch, da so vor allem jungen innovativen Unternehmen wesentliche Teile des Kapitalmarkts bei der Suche nach neuen Investoren verschlossen bleiben. Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung diese Problematik im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens zur Förderung von Wagniskapital aufgreift, um so unerwünschte Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelung zum Mantelkauf zu eliminieren.
Durch die Unternehmensteuerreform soll die steuerliche Attraktivität des Standortes Deutschland für Investoren aus dem In- und Ausland erhöht und zugleich das deutsche Steuersubstrat langfristig gesichert werden. Unter anderem sieht das Gesetz die Senkung der nominalen Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften auf unter 30 Prozent, die Einführung einer Zinsschranke bei der Körperschaftssteuer sowie einer neuen Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge vor.
Unternehmensteuerreformgesetz 2008
Drucksache 384/07 (Beschluss)
2.101 Zeichen