Der Bundesrat hat heute auf Antrag aller Länder eine Entschließung zur Zukunft der Europäischen Union gefasst. Darin macht er deutlich, dass die Fortführung des EU-Reformprozesses zu den vorrangigsten Anliegen der nächsten Monate gehört, insbesondere im Hinblick auf die neuen Herausforderungen wie die Globalisierung und die Gefahren des Terrorismus.
Der Bundesrat begrüßt, dass der deutschen Ratspräsidentschaft eine Einigung über die Einsetzung einer Regierungskonferenz zur Weiterentwicklung des europäischen Vertragswerks gelungen ist und spricht sich dafür aus, die politische Substanz des Europäischen Verfassungsvertrages zu erhalten. Das überarbeitete Vertragswerk muss nach Ansicht der Länder insbesondere die Fortschritte des Verfassungsvertrages für die Regionen und Kommunen erhalten. Dazu gehöre unter anderem die Stärkung der nationalen Parlamente durch das Frühwarnsystem und das Klagerecht zum Europäischen Gerichtshof bei Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip.
Darüber hinaus beschreibt die Entschließung die zentralen Erfolge des ursprünglichen Verfassungsvertrages, die auch in Zukunft umgesetzt werden müssen. Im Vordergrund stehen dabei die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union sowie Demokratie und Bürgernähe. Im Hinblick auf die bisher schwierigen Verhandlungen bei der Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten lehnt der Bundesrat weitergehende Kompetenzübertragungen auf die Europäische Union ab.
Entschließung des Bundesrates zur Zukunft der Europäischen Union
Drucksache 462/07 (Beschluss)
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