Der Bundesrat setzt sich für Jugendliche ein, die sich bereits länger erfolglos um eine Lehrstelle bemühen. In einem heute beschlossenen Gesetzentwurf schlägt er vor, die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze finanziell zu fördern. Arbeitgeber, die ein neues Ausbildungsverhältnis anbieten und mit einem so genannten Altbewerber besetzen, erhalten einen Zuschuss.
Das Ausbildungsverhältnis muss mindestens 12 Monate bestehen, wobei maximal 50 Prozent der Ausbildungsvergütung des ersten Ausbildungsjahres bezuschusst werden können. Die Zuschüsse sollen vorrangig für die betriebliche Ausbildung von Abgängern der Haupt- und Förderschulen gezahlt werden, weil diese insbesondere von der schwierigen Lage am Ausbildungsmarkt betroffen sind - so die Begründung.
Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, Schulen für die Förderung zuzulassen, ohne dass diese dem Zertifizierungsverfahren nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung unterworfen sind. Der bundesrechtliche Zwang zur Qualitätsüberprüfung bzw. Zertifizierung der Schulen im Sinne des Landesrechts stelle einen verfassungswidrigen Eingriff in die Kulturhoheit der Länder dar, kritisiert der Bundesrat.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Drucksache 525/07 (Beschluss)
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