Der Bundesrat will das Berufsrecht der Steuerberater weiter liberalisieren. Ein heute beschlossener Gesetzentwurf sieht dazu unter anderem vor, dass Steuerberater mit allen freien Berufen kooperieren und auch mit Lohnsteuerhilfevereinen eine Bürogemeinschaft bilden können. Steuerberatungsgesellschaften sollen zukünftig auch in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG firmieren dürfen.
Der Entwurf passt die Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung an die neu eingeführten Bachelor- und Masterstudiengänge an. Die Prüfungen selbst sollen zukünftig bundeseinheitlich auf die Steuerberaterkammern übertragen werden. Die Länder erhalten jedoch die Ermächtigung, die Übertragung der im Zusammenhang mit der Prüfung anfallenden Aufgaben - zum Beispiel Erteilung verbindlicher Auskünfte, Fragen der organisatorischen Durchführung, Befreiung von der Prüfungspflicht - nach landesspezifischen Gegebenheiten zu regeln.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag vorlegt.
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Drucksache 508/07 (Beschluss)
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