In einer Entschließung hat der Bundesrat heute sein Bedauern über die ablehnende Haltung des Deutschen Bundestages gegenüber seinen Verbesserungsvorschlägen zum Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung geäußert.
Zwar verzichteten die Länder darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen - allerdings nur, um das baldige Inkrafttreten des Gesetzes nicht zu verzögern.
Der Bundesrat äußert jedoch Bedenken, ob die gewünschte Entlastungswirkung für die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften eintreten werde. Im Gegenteil seien Beitragserhöhungen zu befürchten - auch wegen des von der Bundesregierung deutlich abgesenkten Bundeszuschusses.
Die Einführung eines Lastenausgleichs zur Stärkung der landwirtschaftlichen Solidargemeinschaft durch das vorliegende Gesetz wird von den Ländern zwar grundsätzlich begrüßt. Sie warnen jedoch davor, dass die zukünftige Lastenverteilung nach Abschluss der Übergangsphase ab dem Jahre 2014 besonders in Nord- und Ostdeutschland zu erheblichen Mehrbelastungen der landwirtschaftlichen Unternehmen führen werde.
Die Entschließung fordert die Bundesregierung zudem auf, baldmöglichst die Beteiligung der landwirtschaftlichen Krankenkasse an den Bundeszuschüssen zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben auch ab dem Jahr 2009 zu regeln - so wie der Bundesrat dies in seiner Stellungnahme zu dem zugrunde liegenden Gesetzentwurf vorgeschlagen hatte.
Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
Drucksache 744/07 (Beschluss)
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