21.12.2007

-neu- Änderungsbedarf bei Verpackungsverordnung

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat der Fünften Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung nach Maßgabe zahlreicher Änderungen zugestimmt und eine Entschließung gefasst. Die Neuregelung der Verpackungsverordnung zielt darauf ab, die haushaltsnahe Entsorgung von Verkaufsverpackungen zu stärken und Wettbewerbsverzerrungen zu unterbinden. Sie sieht insbesondere vor, die Entsorgungsbereiche der privaten und der gewerblichen Endverbraucher klar zu trennen.

Der Bundesrat knüpft seine Zustimmung unter anderem daran, dass eine Anrechnung auf die Lizenzentgelte stattfindet, wenn der Vertreiber die Verpackungen nachweislich bereits an der Verkaufsstelle zurückgenommen und anschließend auf eigene Kosten verwertet hat. Dabei soll es nicht darauf ankommen, ob der Vertreiber auch der Lizenznehmer ist. Durch die Änderung bleiben die Rücknahme- und Anrechnungsmöglichkeiten für solche Verpackungen erhalten, die beispielsweise bei Sportveranstaltungen eingesetzt und vor Ort über ein geschlossenes Rücknahmesystem erfasst werden.

Verschiedene Maßgaben dienen neben rechtstechnischen und redaktionellen Anpassungen insbesondere der Verfahrensvereinfachung. So ist die Kennzeichnungspflicht von Verpackungen nach Ansicht des Bundesrates entbehrlich, da ohnehin alle Verkaufsverpackungen, die zu privaten Endverbraucher gelangen, künftig bei einem dualen System lizenziert sein müssen. Bestimmte Unternehmen will der Bundesrat von der regelmäßigen Abgabe einer Vollständigkeitserklärung über das Inverkehrbringen von Verkaufsverpackungen ausnehmen, da ihr Anteil daran nur gering ist. Diese Firmen sollen zukünftig nur auf behördliche Anordnung eine Vollständigkeitserklärung abgeben müssen.

Außerdem verlangen die Länder ein späteres Inkrafttreten der Verordnung, um insbesondere den bestehenden Selbstentsorgersystemen eine ausreichende Übergangsfrist zu gewähren.

In einer begleitenden Entschließung spricht sich der Bundesrat für eine rasche Folgenabschätzung und ein Planspiel über die Möglichkeit einer weiteren, grundlegenden Novellierung aus. Er fordert die Bundesregierung auf, auf europäischer Ebene für eine Herausnahme von Serviceverpackungen - zum Beispiel Brötchentüten - aus dem Geltungsbereich der Verpackungsrichtlinie einzutreten.

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung

Drucksache 800/07 (Beschluss)

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