15.02.2008

Bundesrat fordert Verbesserungen beim Jugendschutz

In seiner Stellungnahme zum jugendschutzrechtlichen Sofortprogramm der Bundesregierung setzt sich der Bundesrat für Ergänzungen des Jugendschutzgesetzes ein.

Er fordert, das Gesetz um eine Definition des Begriffs "Gaststätten" zu erweitern. Es regelt derzeit unter anderem den Aufenthalt von Minderjährigen in Gaststätten, ohne diese jedoch genau zu bezeichnen. Der Bundesrat schlägt eine Formulierung vor, mit der die entsprechenden Regelungen auf alle Räumlichkeiten Anwendung finden, für die eine gaststättenrechtliche Genehmigung erforderlich ist - also auch für Veranstaltungen wie Rockfestivals, Vereins- und Scheunenfeste.

Die Länder verlangen zudem ein Verbot des kinder- und jugendgefährdenden Versandhandels von Tabakwaren und eine entsprechende Bußgeldbewährung. Durch diese Änderung wird klargestellt, dass ein Versand von Tabakwaren nur an Volljährige erfolgen darf. Für den Verkäufer besteht damit auch im Versandhandel die Pflicht, sich in geeigneter Weise das Alter des Kunden bei der Bestellung nachweisen zu lassen.

Der Bundesrat betont die Notwendigkeit einer Verbesserung des Jugendmedienschutzes, verweist aber darauf, dass nach einer politischen Bewertung der von Bund und Ländern initiierten Gesamtevaluation des Jugendschutzes eine grundsätzliche Novelle des Jugendschutzgesetzes zu prüfen ist. Dabei seien die neuen Herausforderungen aus der Konvergenzentwicklung in den Medien zu berücksichtigen.

Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Drucksache 3/08 (Beschluss)

1.568 Zeichen

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