Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung das Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften gebilligt. In einer begleitenden Entschließung regt er jedoch für die Zukunft eine weitere Änderung des Waffenrechts an: Für den Erwerb von Sportwaffen soll das Bedürfnisprinzip eingeführt werden. Dadurch dürften Sportschützen nur solche Waffen besitzen, die sie zur Ausübung des Schießsports in ihrem Verband benötigen. Ohne eine solche Regelung - wie sie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf gefordert hatte - sei es nicht möglich, das bloße Anhäufen von Schusswaffen zu verhindern. Die Bundesregierung wird mit der Entschließung gebeten, ihre bisher ablehnende Haltung in dieser Frage zu überdenken.
Das neue Waffenrecht enthält unter anderem ein allgemeines Verbot, Hieb- und Stoßwaffen sowie gefährliche Messer und Anscheinswaffen bei sich zu führen. Bei Verstößen gegen das Verbot ist zukünftig ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro zu entrichten. Das Gesetz verbietet zudem Distanz-Elektroimpulsgeräte - auch "Air-Taser" genannt - wegen ihres spezifischen Gefährdungs- und Missbrauchspotenzials. Für den gewerblichen Umgang mit Schusswaffen und Munition führt es eine Stellvertretererlaubnis ein.
Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
Drucksache 129/08 (Beschluss)
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