Zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der eine Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vorsieht, hat der Bundesrat in seiner heutigen Plenarsitzung umfangreich Stellung genommen. Ziel des geplanten Gesetzes ist es insbesondere, das starre System des Bezirksschornsteinfegermeisters mit dessen Monopolstellung abzuschaffen und mehr Flexibilität für Schornsteinfeger und Verbraucher zu erreichen. Die Bundesregierung reagiert damit auf ein anhängiges Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zum geltenden nationalen Recht.
In seiner Stellungnahme bekennt sich der Bundesrat zum Wettbewerb im Schornsteinfegerhandwerk, warnt jedoch vor Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten anderer Handwerke innerhalb der vom Gesetzentwurf vorgesehenen Übergangsregelungen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, die Übergangsfristen und ihre Auswirkungen noch einmal zu überprüfen.
Zudem regen die Länder verschiedene Änderungen an: Die Staatshaftung für die neu eingerichteten Bezirksbevollmächtigten solle generell ausgeschlossen sein - diese müssten stattdessen eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Die geforderte Änderung diene auch der Rechtsvereinheitlichung, da es bereits in einigen Ländern Regelungen zum Haftungsausschluss gebe. Vorzugswürdig sei zudem die Bezeichnung "Bezirksschornsteinfeger", um die funktionale Beziehung aufzuzeigen und die berufliche Identifikation zu gewährleisten.
Der Bundesrat kritisiert, dass der Entwurf nur mangelhaft die notwendige Zusammenarbeit von Schornsteinfegern und Feuerwehr berücksichtige. Auch wenn die entsprechenden Regelungen - zum Beispiel zur Residenzpflicht des Bezirksschornsteinfegermeisters - aufgrund der europäischen Vorgaben aufgehoben werden, sei durch ergänzende Regelungen sicherzustellen, dass im Brandfall ein Schornsteinfeger als fachlicher Ansprechpartner für die Feuerwehr zur Verfügung steht.
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
Drucksache 173/08 (Beschluss)
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