23.05.2008

Länderinteressen sind bei der Bahnreform zu berücksichtigen

Der Bundesrat dringt mit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf darauf, die Länderinteressen bei der geplanten teilweisen Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG zu beachten. Die Risiken für den Schienenverkehr und die Qualität der Infrastruktur, die die vorgesehene Privatisierung einer Zwischenholding für Verkehr und Logistik birgt, seien nur auf Grundlage eines Gesetzes beherrschbar. Dies gelte in besonderem Maße für die Einführung einer neuen Finanzierungs- und Qualitätskontrollsystematik für die Eisenbahninfrastruktur.

Der Bundesrat verweist darauf, dass die Länder - verantwortlich für den Nahverkehr - einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung der Infrastruktur der Eisenbahnen des Bundes leisten. Daher müssen sie auch an der Ausgestaltung und praktischen Durchführung der neuen Output-Kontrolle beteiligt werden. Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, die derzeit mit dem Bund ausgehandelt wird, bedürfe daher einer gesetzlichen Grundlage.

Der Bundesrat betont die Allgemeinwohlverpflichtung des Bundes sowohl im Hinblick auf Ausbau und Erhalt des Schienennetzes als auch das Fernverkehrsangebot. Das Grundgesetz schreibt vor, die Einzelheiten dazu in einem Bundesgesetz zu regeln.

Hintergrund für den Gesetzentwurf des Bundesrates ist die Befürchtung, dass der Renditedruck zu einer Lastenverschiebung auf die Länder führen könne - zum Beispiel, indem wichtige Großstädte und Oberzentren vom Fernverkehr entkoppelt würden. Die "eingesparten" Fernverkehrsangebote müssten die Länder dann durch ihre Nahverkehrsbestellungen ersetzen. Der Entwurf will daher gesetzlich sicherstellen, dass alle Landesteile wirkungsvoll und dauerhaft an die bestehenden Fernverkehrsverbindungen angeschlossen bleiben, so wie es auch der staatlichen Verpflichtung zur Daseinsvorsorge entspricht. Daneben regelt er die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege in einem neuen Bundesschienenwegegesetz.

Der heute beschlossene Gesetzentwurf des Bundesrates wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt.

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot

Drucksache 315/08 (Beschluss)

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