Der Bundesrat spricht sich für die Strafbarkeit gewerblicher Sterbehilfe und zugleich für die Stärkung der Palliativmedizin und der Hospizarbeit aus. In einer heute gefassten Entschließung schlägt er vor, das Betreiben eines Gewerbes zur Suizidbeihilfe ebenso unter Strafe zu stellen wie das gewerbliche Anbieten und Vertreiben von Mitteln zur Selbsttötung oder die Übernahme einer maßgebenden Rolle in einem derartigen Gewerbe. Noch in diesem Jahr solle der Gesetzgeber tätig werden.
Hintergrund für die Entschließung ist, dass sich auch in Deutschland seit einiger Zeit vermehrt kommerzielle Sterbehilfeorganisationen etablieren wollen. Diese bieten Suizidwilligen einen vermeintlich leichten Weg in den Tod an - gegen Zahlung meist erheblicher Geldbeträge. Gerade Menschen in einer momentanen Verzweiflungssituation können durch die leichte Verfügbarkeit von Suizidmöglichkeiten zu unumkehrbaren Entscheidungen verführt werden.
Der Bundesrat warnt zudem davor, dass ein - wenn auch vielleicht nur subjektiv empfundener - Erwartungsdruck auf schwer kranke und alte Menschen entstehen könnte. Es widerspreche dem Menschenbild des Grundgesetzes, wenn mit dem Suizid und dem Leid von Menschen Geschäfte gemacht werden, betont die Entschließung.
Der für die heutige Sitzung ursprünglich vorgeschlagene Gesetzentwurf wurde zur nochmaligen Beratung zurück in die Fachausschüsse überwiesen.
Entschließung zum Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung (... StrRÄndG)
Drucksache 436/08 (Beschluss)
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