Der Bundesrat hat sich heute erneut zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union geäußert. In seiner Stellungnahme zu einer Mitteilung der Kommission bekräftigt der Bundesrat abermals die Forderung nach einer wirksamen und effektiven Folgenabschätzungspraxis auf europäischer Ebene. Zentrale Elemente müssten dabei die Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit und die Einhaltung der Zuständigkeit der EU sein. Der Bundesrat unterstützt den Ansatz der Kommission, bei der Abschätzung mögliche wirtschaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen in einem ausgewogenen Verhältnis zu berücksichtigen.
Kritisch bewertet der Bundesrat nach wie vor die organisatorische Ansiedelung des Ausschusses für Folgenabschätzung beim Kommissionspräsidenten und dessen personelle Besetzung mit hochrangigen Kommissionsbeamten. Ein externes Gremium sei besser geeignet, qualitativ hochwertige und nachvollziehbare Folgenabschätzung zu leisten - ähnlich beispielsweise dem deutschen Normenkontrollrat.
Der Bundesrat spricht sich nochmals dafür aus, Deutsch als gleichberechtigte Arbeitssprache der Europäischen Union zu verwenden. Dass der Leitlinienentwurf, zu dem die Kommission derzeit eine Online-Konsultation durchführt, lediglich auf Englisch vorgelegt wurde, stelle eine Beeinträchtigung der Möglichkeiten zu umfassender Teilnahme und politischer Debatte in den Verfassungsorganen dar. Auch die Berichte über Ergebnisse einer Folgenabschätzung müssten künftig vollständig auf Deutsch übersandt werden. Die Verpflichtung, lediglich die "Executive Summaries" zu übersetzen, sei für eine sachgerechte Behandlung und Bewertung der Folgenabschätzung nicht ausreichend.
Der Bundesrat übermittelt seine Stellungnahme direkt an die Kommission.
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union
Drucksache 110/08 (Beschluss)
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