Der Bundesrat hat sich heute zu den geplanten Änderungen in der Organisationsstruktur der gesetzlichen Krankenkassen geäußert. Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf gerechtere und stärker wettbewerbsorientierte Organisations- und Finanzstrukturen der Kassen schaffen - auch im Hinblick auf die Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009.
In seiner ausführlichen Stellungnahme regt der Bundesrat zahlreiche Änderungen und Ergänzungen der vorgesehenen Regelungen insbesondere zur Insolvenzfähigkeit der Kassen und zu den Haftungsfragen an. Die Zuweisungen der Verwaltungskosten im Risikostrukturausgleich sollen nicht hälftig, sondern im Verhältnis von 30 Prozent nach der Anzahl der Versicherten und 70 Prozent nach der Morbidität erfolgen. Änderungswünsche äußert der Bundesrat auch bei den neuen Schwellenwerten - sowohl bei Schließung einer Kasse als auch bei kassenartübergreifenden Hilfen nach dem SGB V.
Ein für die Länder wichtiges Anliegen ist die Stärkung der Funktion von Landesverbänden. Dort, wo solche Verbände noch existieren, sollten die funktionierenden Strukturen nicht aufgegeben werden.
Der Bundesrat fordert, dass Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten auch nach Vollendung des 68. Lebensjahres noch an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen können. Die derzeitige Altersgrenze sei angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland nicht mehr sachgerecht.
Die Mindestversorgungsquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten soll von 10 auf 20 Prozent erhöht werden. Klarzustellen sei außerdem, ob auch dann ein Vertragsarztsitz ausgeschrieben werden müsse, wenn der frühere Inhaber nur einen hälftigen Versorgungsauftrag gehabt habe; ebenso, dass Beihilfeberechtigte keiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse unterliegen.
Schließlich fordert der Bundesrat, die Zustimmungsbedürftigkeit des geplanten Gesetzes festzustellen.
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)
Drucksache 342/08 (Beschluss)
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