Der Bundesrat hat keine grundsätzlichen Einwände gegen die von der Bundesregierung geplante Novelle des Bundeskriminalamtgesetzes.
Der Regierungsentwurf gibt erstmals dem Bundeskriminalamt als Bundesbehörde Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus. Bislang war die Gefahrenabwehr ausschließlich den Länderpolizeien vorbehalten. Nach der Föderalismusreform von 2006 ist jedoch das Bundeskriminalamt zur präventiven Verhütung von Terrorstraftaten zuständig. Neben Rasterfahndung, Datenerhebung, Lokalisierung von Handys und Telekommunikations- sowie Wohnraumüberwachung erlaubt der Entwurf auch die verdeckte Online-Durchsuchung von Computern.
In seiner heutigen Stellungnahme zu dem vorgelegten Regierungsentwurf äußert der Bundesrat lediglich zwei eher klarstellende Änderungswünsche:
Zum einen soll präzisiert werden, dass auch bei der Verhütung von Straftaten mit Bezug zum internationalen Terrorismus immer die Zielrichtung der Abwehr einer konkreten Gefahr gegeben sein muss. Zum anderen schlägt er eine Einschränkung bei der Auskunftspflicht von Geistlichen vor, um den absoluten Schutz der Kommunikation in seelsorgerischen Gesprächen zu gewährleisten.
Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt
Drucksache 404/08 (Beschluss)
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