05.12.2008

Vermittlungsausschuss zum Familienleistungsgesetz Bundesrat verlangt geänderte Lastenverteilung

Der Bundesrat hat heute den Vermittlungsausschuss angerufen, um eine Einigung zwischen Bund und Ländern über strittige Finanzierungsfragen bei der geplanten Kindergelderhöhung zu erreichen.

Nach Ansicht des Bundesrates entspricht die derzeit im Familienleistungsgesetz vorgesehene Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern nicht dem gesetzlich festgelegten Finanzausgleich. Hiernach müssten der Bund gut zwei Drittel und die Länder knapp ein Drittel der Aufwendungen tragen. Tatsächlich belastet das Gesetz die Länder mit fast 43 Prozent der Kosten deutlich stärker. Der Bundesrat fordert deshalb einen Ausgleich von rund 700 Millionen Euro, der über eine geänderte Umsatzsteuerverteilung beglichen werden soll.

Darüber hinaus spricht sich der Bundesrat in zwei begleitenden Entschließungen dafür aus, dass die Belange von Kindern, deren Eltern Sozialleistungen empfangen, bei der staatlichen Unterstützung künftig vermehrt berücksichtigt werden. So solle die Bundesregierung insbesondere prüfen, ob das im Gesetz vorgesehene Schulpaket hilfebedürftigen Schülern aller Jahrgangsstufen gewährt werden kann. Bislang ist vorgesehen, dass nur Schüler bis zur Jahrgangsstufe 10 zum Schuljahresbeginn jeweils 100 Euro für den Schulbedarf erhalten. Nach Möglichkeit sollten auch solche einkommensschwachen Familien die Schulunterstützung erhalten, die keine Transferleistungen beziehen, heißt es zudem in der Entschließung.

Nach Ansicht der Länder muss außerdem darüber nachgedacht werden, die Steuerbefreiungen von Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung von Kindern ihrer Beschäftigten zu erweitern. Konkret sei zu überlegen, ob die Begünstigung bis zum 14. Lebensjahr der Kinder gewährt werden kann. Bisher beschränkt sich die Steuerbefreiung auf nicht schulpflichtige Kinder. Zudem wiederholen die Länder ihre bereits mehrfach geäußerte Forderung, die Regelleistungen und Regelsätze im Hinblick auf den kinderspezifischen Bedarf neu zu bemessen. Bis dahin müsste die geplante Kindergelderhöhung von 10 bzw. 16 Euro auch Familien im SGB II und SGB XII-Bezug zu Gute kommen.

Sowohl die geplante Lastenverteilung als auch die mangelnde Berücksichtung des kinderspezifischen Bedarfs hatte der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zu dem ursprünglichen Regierungsentwurf kritisiert. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz am 4. Dezember 2008 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Abgesehen von einer weiteren Erhöhung des Kinderfreibetrages von 24 Euro auf nunmehr 3.864 Euro hat er keine nennenswerten Änderungen an dem ursprünglichen Regierungsentwurf vorgenommen.

Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG)

Drucksache 924/08 (Beschluss)

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