Der Bundesrat hat heute zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Untersuchungshaft Stellung genommen. Der Entwurf befasst sich mit solchen Beschränkungen für Inhaftierte, die zum Haftzweck erforderlich sind. Er enthält detaillierte Vorschriften zum Beispiel für Besuchsmöglichkeiten, Telekommunikations-, Schrift- und Paketverkehr und zur gemeinsamen Unterbringung mehrerer Untersuchungshäftlinge, zudem Bestimmungen für die Belehrungspflichten bei Verhaftung und zum Recht auf Akteneinsicht.
In seiner Stellungnahme weist der Bundesrat darauf hin, dass die Bundesregierung keine Regelungen zur Untersuchungshaft für Jugendliche treffen darf: Nach der Föderalismusreform liege die Gesetzgebungskompetenz dafür nicht mehr beim Bund, sondern bei den Ländern.
Außerdem kritisiert der Bundesrat das vorgesehene Recht auf uneingeschränkte freie Arztwahl des Häftlings und insbesondere die dazugehörige Entwurfsbegründung, dies sei zum Schutz vor Polizeiwillkür notwendig. Die in Deutschland von Polizei und Justiz beschäftigten Ärzte seien standesrechtlich verpflichtet, Festgenommene nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu versorgen. Daher reiche das Recht aus, zunächst dem Anstaltsarzt vorgestellt zu werden.
Weitere Änderungsvorschläge betreffen unter anderem Ausgestaltung und Verfahren bei der gerichtlichen Überprüfung von Vollzugsentscheidungen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
Drucksache 829/08 (Beschluss)
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