Im Rahmen seiner heutigen Zustimmung zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente bedauert der Bundesrat ausdrücklich, dass der Bundestag in seinem endgültigen Gesetzesbeschluss an der Streichung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im zweiten Sozialgesetzbuch festgehalten hat.
Die Bundesregierung müsse zumindest sicherzustellen, dass Arbeitslose, die in einer Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante beschäftigt sind, unmittelbar in die Ausführung öffentlicher Aufträge einbezogen werden können. Diese so genannten Vergabe-ABM hätten sich wegen ihres engen Bezugs zur regionalen Infrastruktur vor allem in Ostdeutschland bewährt, heißt es in einer hierzu gefassten Entschließung.
Bereits in seiner Stellungnahme zu dem ursprünglichen Regierungsentwurf hatte sich der Bundesrat entschieden für eine Beibehaltung der Arbeitsbeschaffungsmaßnamen im zweiten Sozialgesetzbuch ausgesprochen. Der Bundestag hat diese Forderung in seinem Gesetzesbeschluss nicht umgesetzt. Aufgegriffen hat er jedoch die Empfehlungen der Länder zur so genannten freien Förderung. Insoweit sieht das Gesetz jetzt eine deutliche Anhebung der Mittel für das zweite Sozialgesetzbuch vor. Im SGB III besteht das Instrument entgegen den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung nunmehr bis zum 31. Dezember 2009 fort.
Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente sollen die Reformen am Arbeitsmarkt fortgesetzt werden.
Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Drucksache 942/08 (Beschluss)
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