Redaktionsschluss: Mittwoch, 18. Februar 2009, 12.00 Uhr
TOP 1 a | Grundgesetzänderung |
TOP 1 b | Änderung der Kfz-Steuer |
TOP 2 | Sicherung von Beschäftigung und Stabilität |
TOP 3 | Nachtragshaushalt 2009 |
Tagesordnungspunkt 1a
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 106, 106b, 107, 108)
Drucksache 118/09
Die Grundgesetzänderung flankiert die vom Bundestag beschlossenen Änderungen bei der Umstellung der Kfz-Steuer auf den CO2-Ausstoß (vgl. TOP 1b). Zukünftig fließen die Erträge aus dieser Steuer nicht mehr an die Länder, sondern an den Bund. Auch die Verwaltungskompetenz für die Kfz-Steuer wird dem Bund übertragen. Darüber hinaus erhält der Bund die Ertrags- und Verwaltungskompetenz zur Besteuerung sonstiger motorisierter Verkehrsmittel. Die Zentralisierung dieser Befugnisse soll ein bundeseinheitliches Konzept der Verkehrsbesteuerung ermöglichen.
Als finanzielle Entschädigung für den Verlust der Steuereinnahmen erhalten die Länder jährlich einen verfassungsrechtlich abgesicherten Festbetrag aus dem Steueraufkommen des Bundes.
Der Bundestag hat die Grundgesetzänderung am 13. Februar 2009 unverändert mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen.
Im Bundesrat ist ebenfalls eine Zustimmung mit Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich, also 46 der insgesamt 69 Stimmen.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 118/1/09
Rechts- und Innenausschuss empfehlen dem Bundesrat die Zustimmung zur Grundgesetzänderung. Die Beratungen des Finanzausschusses sind gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Er behandelt sämtliche Tagesordnungspunkte der kommenden Bundesratssitzung abschließend in einer morgigen Sondersitzung. Mit seiner Ausschussempfehlung zur Grundgesetzänderung ist anschließend zu rechnen.
Tagesordnungspunkt 1b
Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze (Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz - KraftStÄndG)
Drucksache 119/09
Aufgrund der beschlossenen Umstrukturierung der Kfz-Steuer bemisst sich die Höhe dieser Steuer künftig vor allem nach dem Schadstoffausstoß. Bislang stand die Besteuerung in keinem Zusammenhang zur Fahrleistung des Pkws und bot deshalb gerade keinen Anreiz, ein schadstoffarmes Fahrzeug zu kaufen. Die Umstellung orientiert sich an der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2 -Emissionen.
Für Altfahrzeuge gilt weiterhin das geltende Recht. Sie sollen erst ab 2013 in die neue Kfz-Besteuerung überführt werden. Die Einzelheiten werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
Darüber hinaus enthält das Gesetz eine konkrete Regelung zur Entschädigung der Länder für ihre Einnahmeausfälle aus der Kfz-Steuer.
Da der Bund die Verwaltung der Kfz-Steuer mit Inkrafttreten der beschlossenen Kompetenzübertragung praktisch noch nicht ausüben kann, sieht das Gesetz außerdem vor, dass hierfür im Wege der Organleihe weiter die Finanzbehörden der Länder zuständig sind. Auch insoweit erhalten die Länder eine finanzielle Kompensation.
Schließlich hebt das Gesetz die bisherige Beteiligung der Länder am Aufkommen aus der Lkw-Maut auf. Insoweit hatte der Bundesrat bereits im Zuge seiner Beratungen des Nachtragshaushaltes 2009 gefordert, dieses Vorhaben rückgängig zu machen. Zur Begründung erklärte er, dass dieser Anspruch in keinem Zusammenhang zur geplanten Reform der Kfz-Steuer steht und deshalb bestehen bleiben muss. Außerdem hatten die Länder eine Korrektur der geplanten Entschädigung für die kommenden Einnahmeausfälle aus der Kfz-Steuer verlangt. Insoweit hatten sie darauf hingewiesen, dass das tatsächliche Aufkommen der Kfz-Steuer im Jahr 2008 nicht unverändert Basis der Kompensation sein kann. Denn so bleibe unberücksichtigt, dass das Aufkommen wegen der jüngst beschlossenen Steuerbefreiung für Neuzulassungen um mindestens 55 Millionen Euro niedriger ausfalle.
Der Bundestag hat den Entwurf zur Neuregelung der Kfz-Steuer durch seinen Beschluss geringfügig verändert. Danach ist bei einer Änderung der Mauthöheverordnung künftig die Zustimmung des Bundestages erforderlich. Die bislang erforderliche Zustimmung des Bundesrates wird durch das Gesetz aufgehoben. Außerdem dürfen die zur Verwaltung der Kfz-Steuer zuständigen Behörden Daten künftig im Wege des automatisierten Verfahrens abrufen.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 119/1/09
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat die Zustimmung zum Gesetz. Mit der Ausschussempfehlung des Finanzausschusses ist nach Abschluss seiner morgigen Sondersitzung zu rechnen.
Tagesordnungspunkt 2
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland
Drucksache 120/09
Das vom Bundestag am 13. Februar 2009 beschlossene Gesetz enthält zentrale Aspekte des Aktionsplans, den die Bundesregierung Anfang des Jahres zur weiteren Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkrise entwickelt hat. Im Mittelpunkt des Maßnahmenpaketes stehen die Sicherung der Arbeitsplätze und die Stärkung der Wachstumskräfte.
Zu den wesentlichen Punkten des Gesetzes gehört die steuerliche Erhöhung des Grundfreibetrages. Um untere Einkommen zu entlasten, wird der Freibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2009 um 170 auf 7834 Euro angehoben. Im kommenden Jahr steigt der Freibetrag um weitere 170 auf dann 8004 Euro. Der Eingangssteuersatz wird rückwirkend zum 1. Januar 2009 von 15 auf 14 Prozent gesenkt. Eine Korrektur der Steuertabelle soll der so genannten kalten Progression entgegenwirken.
Außerdem bestimmt das Gesetz die Errichtung eines Investitions- und Tilgungsfonds, der insgesamt 16,9 Milliarden Euro umfasst. Davon fließen 10 Milliarden in die Kommunen und Länder. Mit den Geldern soll vor allem die Situation der Kitas, Schulen und Hochschulen sowie Krankenhäuser verbessert werden. Vier Milliarden Euro entfallen auf Bundesinvestitionen, wie Autobahnen. 1,5 Milliarden Euro sind zur Stärkung der Automobilindustrie bestimmt, die in Form der so genannten Umweltprämie ausgezahlt werden. Das zentrale Investitionsprogramm für den Mittelstand umfasst 900 Millionen Euro, das zur Forschungsförderung 500 Millionen Euro.
Um den Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verhindern, ist insbesondere die Förderung von Kurzarbeit geplant. Danach wird die Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2009 und 2010 bei Kurzarbeit die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge übernehmen. Sobald Kurzarbeiter eine Weiterbildung absolvieren, bekommt der Arbeitgeber die Kosten voll erstattet. Auch die Qualifizierung von wieder eingestellten Leiharbeitern soll bezuschusst werden. Außerdem ist eine erweiterte Förderung der beruflichen Weiterbildung vorgesehen. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird bis Ende 2010 bei 2,8 Prozent festgeschrieben.
Die Senkung der Krankenkassenbeiträge soll ebenfalls den Arbeitnehmern zugute kommen. Danach beläuft sich der Beitrag ab dem 1. Juli 2009 auf 14,6 Prozent und liegt damit 0,6 Punkte unter dem geltenden Satz.
Familien erhalten einen einmaligen Kinderbonus von 100 Euro für jedes Kind. Die Erhöhung der Regelsätze für Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen, geht auf eine Forderung des Bundesrates zurück. Er hatte mehrfach verlangt, die Sätze an den realen Bedarf anzupassen.
Der Bundestag hat im Zuge seiner Beratungen vor allem Änderungen an den Haushaltsvermerken zum Sondervermögen des Investitions- und Tilgungsfonds beschlossen.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 120/1/09
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt die Zustimmung zum Gesetz. Mit der Empfehlung des Finanzausschusses ist nach Abschluss seiner morgigen Sondersitzung zu rechnen.
Tagesordnungspunkt 3
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
Drucksache 121/09
Den Nachtragshaushalt hat der Bundesrat am 13. Februar 2009 erstmals behandelt. Im Anschluss hieran wurde der Gesetzentwurf unmittelbar dem Bundestag zugeleitet und von ihm noch am selben Tag beschlossen.
Indem das Gesetz eine zusätzliche Nettokreditaufnahme von rund 18,3 Milliarden Euro ermöglicht, schafft es die Voraussetzungen für die Umsetzung der Maßnahmen, die nicht über den so genannten Investitions- und Tilgungsfond finanziert werden. Hierzu gehört unter anderem der geplante Rettungsschirm für Unternehmen, die wegen der Zurückhaltung der Banken zurzeit keine oder zu wenig Kredite erhalten.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf um zwei Änderungen an den Regelungen zum Kfz-Steueraufkommen gebeten. Sie betrafen die jüngst beschlossene Steuerbefreiung für Neuzulassungen und die Beteiligung der Länder am Aufkommen aus der Lkw-Maut (vgl. TOP 1 b).
Der Bundestag hat im Zuge seiner Beratungen zum Nachtragshaushalt eine geringfügige Erhöhung des Gesamthaushaltes und der Kreditermächtigung beschlossen. Neu hinzugekommen ist außerdem eine Regelung, wonach der Haushaltsausschuss des Bundestages ab einer bestimmten Summe über die geplante Kreditvergabe an Unternehmen zu unterrichten ist.
Ausschussempfehlung
Drucksache 121/1/09
Die Ausschussempfehlung des Finanzausschusses liegt voraussichtlich nach Abschluss der morgigen Sondersitzung vor.
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