06.03.2009

Absprachen im Strafprozess

Der Bundesrat hat sich heute mit den Plänen der Bundesregierung auseinandergesetzt, Absprachen zwischen den Beteiligten eines Strafverfahrens gesetzlich zu regeln. Der Regierungsentwurf enthält Vorgaben zu den Voraussetzungen, dem zulässigen Inhalt, zum Zustandekommen und zu den Folgen so genannter Deals im Strafprozess.

In seiner Stellungnahme spricht sich der Bundesrat dafür aus, auch bei Verfahrensabsprachen die Sachaufklärung nicht in den Hintergrund treten zu lassen: Voraussetzung für eine Verständigung soll ein "qualifiziertes" Geständnis sein, von dessen Wahrheitsgehalt sich das Gericht überzeugt hat und das einer Überprüfung zugänglich ist. Ein solches Geständnis müsse allerdings auch dann verwertbar bleiben, wenn die Bindung des Gerichts an die ursprüngliche Verständigung entfallen ist.

Außerdem setzt sich der Bundesrat für die Stärkung der Nebenklage ein. Deren Bedenken gegen den mitgeteilten Strafrahmen einer Absprache sollen im Verfahren zukünftig Berücksichtigung finden.

Als systemwidrig kritisieren die Länder die im Gesetzentwurf vorgesehene "negative" Protokollierungspflicht für das Gericht. Die Tatsache, dass eine Absprache nicht erfolgt ist, brauche nicht gesondert vermerkt zu werden. In solchen Fällen reiche die negative Beweiskraft eines Protokolls aus.

Schließlich hält es der Bundesrat für nicht sachgerecht, in den Fällen einer Verfahrensabsprache am Verbot der reformatio in peius - also der Schlechterstellung im Rechtsmittelverfahren - festzuhalten.

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren

Drucksache 65/09 (Beschluss)

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