06.03.2009

Mehr Länderbeteiligung bei IT-Sicherheit

Nach Ansicht des Bundesrates müssen die Pläne der Bundesregierung zur Stärkung der IT-Sicherheit ihre Auswirkungen auf die Bund-Länder-Zusammenarbeit und datenschutzrechtlicher Vorgaben stärker berücksichtigen.

In seiner heutigen Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf macht der Bundesrat deutlich, dass es für die Sicherheit der Bund-Länder-Kommunikation unabdingbar ist, dass auch die Länder die künftig vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) entwickelten Sicherheitssysteme verwenden dürfen. Außerdem müssten die Länder in die Entwicklung der Sicherheitsvorgaben durch das BSI stärker eingebunden werden. Dies entspreche den Ergebnissen der Föderalismuskommission II, die sich darauf geeinigt hat, die kooperative Aufgabenerledigung von Bund und Ländern bei IT-Dienstleistungen der Verwaltung grundgesetzlich festzuschreiben.

Für fraglich hält es der Bundesrat, ob die geplante Datenauswertung des BSI zur Abwehr von Gefahren für die Kommunikationstechnik verfassungsgemäß ist. Problematisch sei insbesondere, dass es dem BSI ohne einen eindeutig begrenzenden Zweck erlaubt sein soll, Kommunikationsinhalte zwischen Bund und Bürgern bzw. Unternehmen zu erfassen. Es müsse geprüft werden, ob die entsprechenden Bestimmungen mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Fernmeldegeheimnis vereinbar seien.

Einschränkungen verlangt der Bundesrat bei der konkreten Ausgestaltung der Ermächtigung für Telemedienanbieter, Nutzungsdaten ihrer Kunden zur Beseitigung von Störungen zu verwenden. Außerdem fordert er eine Angleichung des Telemediengesetzes an das geplante Bundesdatenschutzgesetz. Auch hier sollte die Datenerhebung zu Werbezwecken von der Einwilligung der Nutzer abhängig gemacht werden.

Darüber hinaus spricht sich der Bundesrat für eine Regelung aus, wonach Produkthersteller bei Sicherheitslücken zu informieren sind, bevor die Öffentlichkeit gewarnt wird. Ansonsten könnten die Warnungen ganze Geschäftsmodelle gefährden. Die Hersteller müssten zumindest die Möglichkeit haben, Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes

Drucksache 62/09 (Beschluss)

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