03.04.2009

Bundesrat billigt Bankenrettungsgesetz

Der Bundesrat hat heute auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum so genannten Bankenrettungsgesetz verzichtet. Das Gesetz kann damit unverzögert in Kraft treten. Es enthält weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Banken. Als ultima Ratio ist auch die Enteignung einer Bank möglich. Sie muss jedoch bis zum 30. Juni 2009 eingeleitet sein. Außerdem darf die Enteignung nur solange andauern, bis sich das Finanzinstitut nachhaltig stabilisiert hat. Mit dieser Vorgabe hat der Bundestag das Gesetz um eine Forderung ergänzt, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum ursprünglichen Regierungsentwurf geltend gemacht hatte.

Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStErgG)

Drucksache 244/09 (Beschluss)

808 Zeichen

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