03.04.2009

Mehr Verbraucherschutz beim Heimrecht

Die von der Bundesregierung geplante Stärkung der Selbstbestimmung älterer Menschen reicht nach Ansicht des Bundesrates noch nicht aus. Dies geht aus seiner heutigen Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf hervor, der Wohn- und Betreuungsverträge im Sinne pflegebedürftiger Menschen neu regeln soll.

Vor allem bei geändertem Pflege- und Betreuungsbedarf müssten die Bestimmungen noch deutlicher auf die Bedürfnisse der Betroffenen zugeschnitten werden. In einem solchen Fall sollten sie Vertragsanpassungen einfordern dürfen. Zudem müsse klar sein, dass der Verbraucher einen Vertrag kündigen kann, wenn der Unternehmer die geforderten Anpassungen nicht vornimmt. Außerdem ist es nach Ansicht des Bundesrates notwendig, die Gründe der Vertragsanpassung transparenter zu machen. Darüber hinaus müsse im laufenden Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, wie pflegebedürftige Menschen ihre Rechte besser durchsetzen können.

Ausdrücklich betonen die Länder, dass etwaige Leistungen der sozialen Pflegeversicherung durch den Wohn- und Betreuungsvertrag nicht eingeschränkt werden dürfen. Zu klären sei auch, in welchem Verhältnis das geplante Gesetz zu den Vorschriften von Bund und Ländern im Bereich des sozialen Wohnungsbaus und der sozialen Wohnraumförderung steht. Durch den weiten Anwendungsbereich des geplanten Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes gebe es zwangsläufig Überschneidungen. Diese könnten unter Umständen zur Folge haben, dass der Wohnstandard zu Lasten der Bewohner abfällt.

Schließlich fordert der Bundesrat, die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und Verbänden bei der Überprüfung von Pflegeheimen durch entsprechende Bestimmungen zu verbessern.

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform

Drucksache 167/09 (Beschluss)

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