30.04.2009

Öffentliche Anhörung von Bundestag und Bundesrat zur Föderalismusreform II

Eine ganztägige öffentliche Anhörung zur zweiten Föderalismusreform findet am

Montag, 04. Mai 2009, 10 bis 14.30 Uhr und 15 bis 18.30 Uhr,

im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101,

in gemeinsamer Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages und des Finanzausschusses des Bundesrates statt.

Dazu erklären die beiden Ausschussvorsitzenden, Andreas Schmidt, MdB, und Minister Dr. Helmut Linssen, MdL:

„Nachdem mit der ersten Stufe der Föderalismusreform die Kompetenzordnung des Grundgesetzes neu geregelt worden ist, erfolgt nun im zweiten Schritt die Überarbeitung der Finanzverfassung.

Nach über zweijährigen Vorarbeiten hat die Reform zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen jetzt das Stadium konkreter Gesetzgebung erreicht: Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag sowie die Länder Baden-Württemberg und Bremen im Bundesrat haben Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes und eines Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform eingebracht. Diese Entwürfe sind nunmehr Gegenstand der öffentlichen Anhörung. 32 Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis sind eingeladen worden, um die Gesetzentwürfe kritisch zu erörtern.

Die Stellungnahmen der Sachverständigen werden die erforderlichen gründlichen Beratungen im Bundestag und im Bundesrat unterstützen. Die parlamentarischen Beratungen der Vorlagen sollen noch im Frühsommer dieses Jahres abgeschlossen werden.“

Detaillierte Informationen zu der Anhörung unter: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen.

Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat des Deutschen Bundestages (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.

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