12.06.2009

Keine Aufhebung von Forderungssicherungen am Bau

Der Bundesrat lehnt die geplante Aufhebung der Zweckbindung für gezahltes Baugeld an das konkrete Bauwerk ab. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Bauträger künftig nicht mehr verpflichtet sein, mit dem Baugeld, das ihnen für eine bestimmte Baustelle zur Verfügung steht, genau diejenigen Personen zu bezahlen, die an der Erstellung oder dem Umbau des Bauwerkes beteiligt sind.

Die zur Begründung des Vorhabens von der Bundesregierung vorgebrachten Liquiditätsengpässe beträfen in erster Linie unseriöse Bauträgergesellschaften und Generalunternehmen, die unterfinanzierte Bauvorhaben durchführen, heißt es in der heutigen Stellungnahme des Bundesrates. Der Gesetzentwurf verlagere lediglich das Risiko auf den Subunternehmer. Auch die Rechtsstellung der Verbraucher würde nicht verbessert. Die beabsichtigen Änderungen gefährdeten außerdem den Zweck des Forderungssicherungsgesetzes. Es sei wichtig, dass das Baugeld in der Baustelle verbleibe, für die es zur Verfügung gestellt wurde. Nur so könnten die am Bau beteiligten Personen ihre berechtigten Werklohnforderungen besser durchsetzen. Die erst seit Beginn dieses Jahres geltende Regelung solle deshalb zunächst einmal evaluiert und nicht gleich aufgehoben werden.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen

Drucksache 443/09 (Beschluss)

1.400 Zeichen

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