10.07.2009

Keine zentralistischen Strukturen in der Sozialversicherung

Mit Blick auf die Änderungen im Arzneimittelrecht warnt der Bundesrat vor dem Aufbau zentralistischer Strukturen im Bereich der Sozialversicherung.

Zwar hat er die vom Bundestag beschlossenen Neuregelungen in seiner heutigen Sitzung gebilligt. In einer Entschließung äußert er jedoch Bedenken an der im Gesetz enthaltenen Tendenz zur Zentralisierung der Krankenkassen. Dabei kritisiert er insbesondere, dass Landeskrankenkassen künftig nicht nur der Kontrolle der Landesprüfungsämter und des Bundesrechungshofes, sondern auch der des Bundesversicherungsamtes unterliegen sollen. Nach Ansicht des Bundesrates sind die geplanten Vor-Ort-Prüfungen durch das Bundesversicherungsamt weder erforderlich noch mit dem föderalen Staatsaufbau Deutschlands vereinbar.

Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Drucksache 571/09 (Beschluss)

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