15.09.2009

am Freitag, 18. September 2009, 9.30 Uhr Vorschau zur 861. Plenarsitzung des Bundesrates

Redaktionsschluss: Dienstag, 15. September 2009, 12.00 Uhr

Verordnungsentwurf der Länder
TOP 7Straßenverkehrsrecht
Entschließungsanträge der Länder
TOP 8Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten
TOP 9Arbeitnehmerüberlassung
TOP 10Förderung der Stipendienkultur
TOP 11Breitbandinfrastrukturen
Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages
TOP 4Ehrenamtliche Vereinsvorstände
TOP 5Erbrecht
TOP 48Schulobstgesetz
TOP 49 a - dBegleitgesetze zum Lissabon-Vertrag
Gesetzentwurf der Bundesregierung
TOP 1Haushalt 2010
Vorlage aus dem Europäischen Bereich
TOP 20Freiheit und Sicherheit

Tagesordnungspunkt 1

a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010)

Drucksache 650/09

b) Finanzplan des Bundes 2009 bis 2013

Drucksache 651/09

Die Bundesregierung legt den Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans für das Jahr 2010 sowie den Finanzplan des Bundes für die Jahre 2009 bis 2013 vor.

Das Gesamtvolumen des Bundeshaushalts 2010 soll 327,7 Mrd. Euro betragen. Die veranschlagte Nettokreditaufnahme von 86,1 Mrd. Euro überschreitet die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten maßgeblichen Investitionen (ca. 48,6 Mrd. Euro) um rund 37,5 Mrd. Euro.

Nach Ansicht der Bundesregierung wird im Jahr 2010 eine ernsthafte und nachhaltige Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vorliegen. Sämtliche Wirtschaftsdaten signalisierten die heftigste Abschwächung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland.

Im Finanzplan des Bundes weist die Bundesregierung darauf hin, dass es vor dem Hintergrund der tiefgreifenden Rezession unmöglich sei, die Eckwerte des bisherigen Finanzplans auch nur annähernd einzuhalten.

Sie geht daher davon aus, dass die Nettokreditaufnahme für das Jahr 2011 bei 71,7 Mrd. Euro liegen wird. Für die Jahre 2012 und 2013 wird ein Absinken auf 58,7 bzw. 45,9 Mrd. Euro prognostiziert.

Ausschussempfehlung

Drucksache 650/1/09

Der Finanzausschuss schlägt vor, zu den Vorlagen Stellung zu nehmen. Er erkennt an, dass die aktuelle Wirtschaftskrise einen starken Anstieg der Nettokreditaufnahme des Bundes im Jahr 2010 und – mit abnehmender Tendenz – in den Finanzplanungsjahren erforderlich macht. Die vorübergehende Inkaufnahme höherer Finanzierungsdefizite zur Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise ändere jedoch nichts an dem Erfordernis, bei konjunktureller Normallage und abseits krisenhafter Ausnahmesituationen im Grundsatz einen strukturellen Haushaltsausgleich ohne die Aufnahme neuer Schulden sicherzustellen.

Tagesordnungspunkt 4

Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen

Drucksache 692/09

Das Gesetz geht auf einen Entwurf des Bundesrates zurück, den dieser am 4. Juli 2008 in den Deutschen Bundestag eingebracht hatte. Es begrenzt Haftungsrisiken für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände. Dadurch soll die ehrenamtliche Übernahme von Leitungsfunktionen in Vereinen gefördert und das bürgerschaftliche Engagement weiter gestärkt werden.

Zu diesem Zweck sieht das Gesetz u. a. Beschränkungen der internen Haftungsrisiken vor. Die Haftung ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder gegenüber dem Verein wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Zugleich erhalten sie einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Verein, sofern sie einem Dritten wegen eines lediglich einfach fahrlässigen Verhaltens zum Schadenersatz verpflichtet sind.

Der Deutsche Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesrates in geänderter Form verabschiedet und u. a. dahingehend erweitert, dass sich der Anwendungsbereich der zivilrechtlichen Haftungsbeschränkung auch auf Vorstandsmitglieder erstreckt, deren jährliche Vergütung 500 Euro nicht übersteigt.

Ausschussempfehlung

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen.

Tagesordnungspunkt 5

Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts

Drucksache 693/09

Das Gesetz passt das Erbrecht, insbesondere das Pflichtteilsrecht, an die heutigen Lebensverhältnisse an. Gleichzeitig wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2005 umgesetzt, das eine grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass gefordert hatte.

Das Selbstbestimmungsrecht und die Testierfreiheit des Erblassers werden erweitert. Die Gründe für eine Entziehung des Pflichtteils werden vereinheitlicht, indem sie für Abkömmlinge, Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner gleichermaßen Anwendung finden. Darüber hinaus werden künftig, z. B. auch Stief- und Pflegekinder geschützt. Eine Entziehung des Pflichtteils wegen ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandels - wie im geltenden Recht - ist zukünftig nicht mehr möglich. Stattdessen berechtigt eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung zur Entziehung des Pflichtteils. Zusätzlich muss es dem Erblasser unzumutbar sein, dem Verurteilten seinen Pflichtteil zu belassen.

Weiterhin wird die bisher geltende familien- und erbrechtliche Sonderverjährung an die dreijährige Regelverjährung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes aus dem Jahr 2002 angepasst.

Der Bundestag hat das Gesetz in neuer Fassung verabschiedet und dabei einige Wünsche des Bundesrates aus dessen Stellungnahme vom März letzten Jahres aufgegriffen.

Ausschussempfehlung

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, das Gesetz zu billigen.

Tagesordnungspunkt 7

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Antrag des Freistaates Sachsen

Drucksache 624/09

Sachsen möchte die Sicherheit von Einsatzkräften der Feuerwehr und Rettungskräfte erhöhen.

Mit einem Verordnungsantrag schlägt das Land vor, an den Einsatzwagen gelbe Warnleuchten anzubringen, um die Rettungskräfte vor Gefahren im fließenden Verkehr zu schützen. Zur Begründung verweist Sachsen auf die zunehmende Gefahr durch Auffahrunfälle, bei denen Fahrzeuge der Feuerwehr an der Einsatzstelle von hinten erfasst werden und ihre Besatzung zum Teil tödliche Verletzungen erleidet.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 624/1/09

Der Verkehrs- und der Innenausschuss empfehlen, den Verordnungsentwurf der Bundesregierung zuzuleiten.

Beide Ausschüsse sind jedoch der Ansicht, dass sowohl Polizei-Einsatzfahrzeuge als auch Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes für Notfallrettung und Krankentransport in die Verordnung aufgenommen werden sollten.

Tagesordnungspunkt 8

Entschließung des Bundesrates zur besseren Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten

Antrag des Landes Baden-Württemberg

Drucksache 676/09

Baden-Württemberg hat einen Entschließungsantrag zur besseren Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten formuliert. Hierüber möchte das Land die Bundesregierung bitten, sich bei der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass transparentere und strengere Regelungen zur Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten (z. B. so genannter Analogkäse) in einen aktuell diskutierten EU-Verordnungsvorschlag zur Verbraucherinformation über Lebensmittel integriert werden und zeitnah in Kraft treten.

Baden-Württemberg betont, dass es nicht um einen überzogenen Verbraucherschutz gehe, durch den innovative Produkte verhindert werden sollen. Der Verbraucher müsse jedoch die Chance haben, ohne Fachkenntnisse zu erkennen, ob er ein Lebensmittelimitat oder ein Originalprodukt erwirbt.

Ausschussempfehlungen

Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu fassen.

Tagesordnungspunkt 9

Entschließung des Bundesrates zur Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)

Antrag der Länder Bremen und Rheinland-Pfalz

Drucksache 622/09

Der Entschließungsantrag von Bremen und Rheinland-Pfalz fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Situation von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zu erarbeiten.

Nach Auffassung der beiden Länder wird der Nutzen von Leiharbeit durch negative Begleiterscheinungen überlagert. Insgesamt sei festzustellen, dass einige Unternehmen Leiharbeit gezielt zu Tarifflucht und Lohndumping nutzten. Dies habe zur Folge, dass erheblicher Druck auf das Tarifgefüge der Stammbelegschaften entstehe und diese reduziert würden.

Durch den geforderten Gesetzentwurf soll u. a. sichergestellt werden, dass für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer beim Entgelt und allen übrigen Arbeitsbedingungen eine Gleichbehandlung mit den Stammbelegschaften der Entleihbetriebe erreicht wird.

Ausnahmen sollen nur für wenige Monate zulässig sein. Außerdem sei zu regeln, dass sich Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche nur auf überlassungsfreie Zeiten und den Einsatz in Unternehmen mit schlechteren oder keinen tariflichen Regelungen beziehen dürfen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 622/1/09

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nicht zu fassen.

Tagesordnungspunkt 10

Entschließung des Bundesrates zur Förderung der Stipendienkultur

Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen

Drucksache 705/09

Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag möchte Nordrhein-Westfalen erreichen, dass die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern ein integriertes Konzept zur Studienfinanzierung erarbeitet. Das Land betont, dass die Erhöhung der Anzahl der Studienanfänger zu den zentralen Herausforderungen der Bildungspolitik der Zukunft zählt. Gegenwärtig erhielten lediglich ca. zwei Prozent der Studierenden in Deutschland Stipendien, zumeist der Begabtenförderungswerke. Die Anzahl der Studierenden, die Leistungen nach dem BAföG erhielten, liege bei ca. 20 Prozent.

Es sei daher erforderlich, die Studienfinanzierung auf eine breitere Grundlage zu stellen und neben der Hochbegabtenförderung und dem BAföG elternunabhängige Stipendien für bis zu zehn Prozent der Besten eines Jahrgangs einzuführen.

Die Vorlage soll in der Plenarsitzung vorgestellt und sodann den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen werden.

Tagesordnungspunkt 11

Entschließung des Bundesrates zur Beschleunigung des Breitbandausbaus im ländlichen Raum

Antrag des Landes Baden-Württemberg

Drucksache 703/09

Baden-Württemberg legt einen Entschließungsantrag vor, in dem es die Bundesregierung bittet, die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Gesetzes zur Offenlegung bestehender Breitbandinfrastrukturen zu prüfen. Damit möglichst zeitnah Planungen für den Ausbau - insbesondere im derzeit benachteiligten ländlichen Raum - vorgenommen werden können, sei es zwingend notwendig, die bereits bestehenden Glasfaser- oder Leerrohrinfrastrukturen zu kennen.

In den vergangenen Jahren hätten sich bereits viele Länder an die Inhaber entsprechender Leitungen gewandt, um von diesen auf freiwilliger Basis die notwendigen Informationen zu erhalten. Einige Anbieter, darunter auch sehr große Marktbeteiligte, seien jedoch nicht bereit gewesen, die gewünschten Informationen offen zu legen.

Die Vorlage soll im Plenum vorgestellt und sodann den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen werden.

Tagesordnungspunkt 20

Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger

Drucksache 616/09

Die Europäische Kommission legt ihre Überlegungen für das nächste Mehrjahresprogramm im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts vor, das nach Ablauf des sogenannten "Haager Programms 2004 bis 2009" voraussichtlich im Dezember 2009 als "Stockholmer Programm" für die kommenden fünf Jahre beschlossen werden soll. Das neue Programm betrifft vier große Themenbereiche, die jeweils Ausgangspunkt für konkrete Vorschläge sein sollen, um den Bürgerinnen und Bürgern die Vorteile eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts näherzubringen.

Schwerpunkte des Themenbereichs "Förderung der Rechte der Bürger" sind die uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit, der Kampf gegen Diskriminierung und der wirksame Datenschutz.

Der Bereich "Erleichterungen für die Bürger" beschäftigt sich u. a. mit der Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten, um bestehende Hindernisse bei der Ausübung von Rechten zu beseitigen.

Im Themenkomplex "Schutz der Bürger" wird die Verbesserung der Sicherheitslage in der Union angesprochen, um die Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger optimal schützen zu können.

Im Thema "Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts" geht es um die gemeinschaftliche Einwanderungs- und Asylpolitik. Ziel der Kommission ist es, die zur Verfügung stehenden Instrumente gegen illegale Einwanderung wirksamer einzusetzen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 616/1/09

Der federführende EU- und der Rechtsausschuss begrüßen im Grundsatz, dass die Kommission ihre Überlegungen für das neue Mehrjahresprogramm vorgelegt hat. Der EU- und der Innenausschuss unterstützen grundsätzlich das Anliegen, die Harmonisierung auf europäischer Ebene fortzusetzen, mahnen jedoch die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit an.
Im Übrigen empfehlen die genannten Ausschüsse eine umfangreiche - überwiegend kritische - Stellungnahme. Die anderen beteiligten Ausschüsse empfehlen die Kenntnisnahme der Vorlage.

Tagesordnungspunkt 48

Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz – SchulObG)

Drucksache 720/09

Über das europäische Schulobstprogramm sollen Schülerinnen und Schüler in den Pausen kostenlos mit frischem Obst und Gemüse versorgt werden. Es ist Teil der europäischen Agrarpolitik zur Stärkung des Absatzes landwirtschaftlicher Produkte.

Die Initiative zum vorliegenden Gesetz geht ursprünglich auf einen Gesetzentwurf des Bundesrates zurück, der den Bund in der Durchführungs- und Finanzierungsverantwortung sah.

Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz weist die Finanzierungszuständigkeit jedoch den Ländern zu. Dies wird mit der Kulturhoheit der Länder begründet.

Zu dem Bundestagsbeschluss hatte der Bundesrat am 10. Juli 2009 den Vermittlungsausschuss angerufen und erneut eine Kofinanzierung durch den Bund gefordert. Der Vermittlungsausschuss hat Änderungen am Gesetz jedoch abgelehnt.

Der Bundesrat hat nun darüber zu entscheiden, ob er das unverändert vorliegende Gesetz mitträgt oder Einspruch einlegt

Tagesordnungspunkt 49

a) Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union

Drucksache 713/09

b) Gesetz zur Umsetzung der Grundgesetzänderungen für die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon

Drucksache 714/09

c) Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union

Drucksache 715/09

d) Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union

Drucksache 716/09

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 festgestellt, dass das sogenannte Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon insoweit gegen das Grundgesetz verstößt, als Beteiligungsrechte des Bundestages und des Bundesrates am Europäischen Integrationsprozess nicht hinreichend ausgestaltet worden sind.

Das Gesetz unter Top 49 a setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um, indem es die verfassungsrechtlich gebotenen Beteiligungsrechte der Gesetzgebungsorgane am Europäischen Integrationsprozess im erforderlichen Maße konkretisiert. Den Schwerpunkt hierbei bildet das Integrationsverantwortungsgesetz.

Durch das Gesetz unter TOP 49 b wird das Integrationsverantwortungsgesetz um Vorschriften zur sogenannten Subsidiaritätsklage erweitert, nach denen der Bundestag zur Erhebung einer entsprechenden Klage vor dem Europäischen Gerichtshof verpflichtet wird, wenn ein Viertel seiner Mitglieder dies fordert.

Das Gesetz unter TOP 49 c überführt die Regelungen der Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union in neuer Systematik in Gesetzesform.

Das Gesetz unter TOP 49 d wiederum überführt die Regelungen der entsprechenden Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Länder in das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union.

Die Europa-Ausschüsse von Bundestag und Bundesrat hatten zu den genannten Vorlagen am 26. und 27. August 2009 eine gemeinsame Anhörung von zwölf Staats- und Europarechtlern durchgeführt. Diese kamen überwiegend zu dem Ergebnis, dass die Begleitgesetze die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinreichend umsetzten.

Der Bundesrat hat sich bereiterklärt, die Gesetzesbeschlüsse, die erst am 8. September 2009 vom Bundestag verabschiedet wurden, unter Verkürzung seiner eigentlich dreiwöchigen Beratungsfrist zu behandeln.

Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Der Bundesrat hat nun zu entscheiden, ob er die Gesetze akzeptiert oder den Vermittlungsausschuss anruft.

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