24.11.2009

am Freitag, 27. November 2009, 9.30 Uhr Vorschau zur 864. Plenarsitzung des Bundesrates

Redaktionsschluss: Dienstag, 24. November 2009, 12.00 Uhr

Gesetzentwürfe der Länder
TOP 2Änderung des Grundgesetzes
TOP 3Schutz kleiner Brauereien
TOP 4Rauschgiftschmuggel in Vollzugsanstalten
TOP 21Förderung der Altersteilzeit
Entschließungsanträge der Länder
TOP 5Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
TOP 6UN-Kinderrechtskonvention
TOP 7Sozialadäquanz von Kindertageseinrichtungen
TOP 22 a+bVerkehrslärmschutz
Vorlagen aus dem Europäischen Bereich
TOP 9Schutz geistigen Eigentums
TOP 10Europäischer Abgleich von Fingerabdruckdaten

Tagesordnungspunkt 2

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)

Antrag der Länder Berlin, Bremen, Hamburg

Drucksache 741/09

Die drei Stadtstaaten wollen die rechtliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Trans- und Intersexuellen weiter verbessern und hierzu ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität in der Verfassung verankern. Da nach Auffassung der antragstellenden Länder die genannten Menschen auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt sind, biete das allgemeine Gleichheitsgebot des Grundgesetzes keinen ausreichenden Schutz dieser Bevölkerungsgruppen.

Einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote hätten die Situation der Betroffenen zwar deutlich verbessert, ein ausdrückliches verfassungsrechtliches Verbot der Diskriminierung schaffe jedoch eine klare Maßgabe für den Gesetzgeber. Auch wenn aus Sicht der drei Länder ein Umschlagen des gesellschaftlichen Klimas gegenüber den Genannten derzeit nicht zu befürchten ist, sei es jedoch eine wesentliche Funktion der Grundrechte, ihren Regelungsgehalt der Gestaltungsmacht des einfachen Gesetzgebers und damit dem Wechselspiel der verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Kräfte zu entziehen. Zudem entfalte ein verfassungsrechtliches Diskriminierungsverbot eine Ausstrahlungswirkung in zahlreiche andere Rechtsbereiche.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 741/1/09

Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Frauen und Jugend empfehlen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Im Innenausschuss ist eine Empfehlung nicht zu Stande gekommen.

Tagesordnungspunkt 3

Entwurf eines Gesetzes zum Schutz kleiner unabhängiger Brauereien

Antrag des Freistaates Bayern

Drucksache 733/09

Bayern möchte die Wettbewerbssituation der unabhängigen kleinen und mittelständischen Brauereien durch eine Anpassung der Biersteuer verbessern. Nach seiner Ansicht sind die genannten Betriebe mit dramatischen Verschlechterungen ihrer wirtschaftlichen Rahmenbedingungen konfrontiert, die bis zur Existenzgefährdung reichen.

Die Probleme resultierten unter anderem aus einer äußerst preisaggressiven Wettbewerbssituation sowie Nachteilen gegenüber Großbrauereien, die aufgrund enormer Effizienzsteigerungen in den letzten Jahren erhebliche Kostenreduzierungen erreichen konnten.

Diese Wettbewerbsnachteile möchte Bayern durch die Anpassung der Biersteuermengenstaffel kompensieren.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, den Steuersatz für im Brauverfahren hergestelltes Bier aus unabhängigen Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200.000 Hektoliter in Stufen auf bis zu 50% des Normalsatzes dieser reinen Ländersteuer zu reduzieren.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 733/1/09

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Der federführende Finanzausschuss empfiehlt hingegen, den Entwurf nicht einzubringen.

Tagesordnungspunkt 4

Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten

Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen

Drucksache 734/09

Nordrhein-Westfalen möchte den Rauschgiftschmuggel in Vollzugsanstalten effektiver bekämpfen.

Nach Ansicht des Landes gefährdet der Handel mit Rauschgift die Sicherheit und Ordnung in den Anstalten in schwerwiegendem Maße und fördert weitere Straftaten. Die aufwändigen und kostenintensiven Therapiemaßnahmen würden konterkariert; zudem bestehe die Gefahr, dass weitere Personen in die Abhängigkeit getrieben werden. Auch sei die erzieherische Funktion des Jugendarrests nicht zu gewährleisten.

Da der illegale Drogenkonsum in den Einrichtungen des Maßregelvollzugs nicht vollständig zu unterbinden sei, möchte das Land den Handel mit Betäubungsmitteln in Vollzugsanstalten daher grundsätzlich als besonders schwere Straftat normieren. Als Folge dieser Verschärfung würde der Strafrahmen zukünftig von einem bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe betragen und die bisherige Strafandrohung von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe deutlich übertreffen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 734/1/09

Die beteiligten Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat übereinstimmend, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Tagesordnungspunkt 21

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Altersteilzeitgesetzes
(… Altersteilzeitänderungsgesetz – … AltTZÄndG)

Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen

Drucksache 842/09

Die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise hat weltweit zu einem starken Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt. Der deutsche Arbeitsmarkt hat sich demgegenüber bisher als vergleichsweise robust erwiesen.

Aus Sicht der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen muss jedoch besonderes Augenmerk auf die Gruppen der lebensälteren (50 bis 64 Jahre) und der jüngeren (unter 25 Jahren) Arbeitnehmer gerichtet werden. Bei diesen Beschäftigten bestehe in Zeiten konjunktureller Schwächephasen erfahrungsgemäß ein höheres Risiko, arbeitslos zu werden.

Die beiden Länder wollen diese befürchtete Entwicklung durch eine Änderung des Altersteilzeitgesetzes verhindern.

Mit der beantragten Gesetzesänderung soll die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2014 verlängert werden. Hierdurch würde - nach Darstellung von Rheinland-Pfalz und Bremen - für die Unternehmen ein Anreiz geschaffen, an Beschäftigungsverhältnissen mit über 50-Jährigen festzuhalten, statt sie in die Arbeitslosigkeit zu drängen. Zugleich wollen die Länder die Förderkriterien für die Bundesagentur für Arbeit jedoch präzisieren und enger fassen. Damit wollen sie erreichen, dass zukünftig nur noch diejenigen Betriebe eine Förderung erhalten, die einen in Folge von Altersteilzeit frei gewordenen Arbeitsplatz mit einem Arbeitnehmer nach Abschluss der Ausbildung oder - in Kleinbetrieben - mit einem Auszubildenden wiederbesetzen. Die bisherige Förderung bei Wiederbesetzungen mit einem Arbeitslosen entfiele. Auf diese Art sollen die Chancen jüngerer Arbeitnehmer auf einen Ausbildungsplatz und anschließende Übernahme verbessert werden.

Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 27. November 2009 zunächst vorgestellt und im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen.

Tagesordnungspunkt 5

Entschließung zu dem geplanten Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (SWIFT-Abkommen)

Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg

Drucksache 788/09

Hamburg möchte die Bundesregierung auffordern, dem geplanten SWIFT-Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union im Rat nur zuzustimmen, wenn die verfassungsmäßigen Anforderungen gewahrt sind.

Das Abkommen soll die Verarbeitung und Übermittlung von Zahlungsverkehrsdaten für das Programm zur Aufklärung der Terrorismusfinanzierung regeln.

Das antragstellende Land betont, dass die Bekämpfung des internationalen Terrorismus ein gemeinsames Anliegen der Europäischen Union und der USA ist, wozu auch ein entschlossenes Vorgehen gegen die Finanzierung terroristischer Verbrechen gehört. Gleichwohl müssten auch hier die verfassungsmäßigen Anforderungen gewahrt bleiben. Sicherheit und Freiheit gehörten in einer offenen Gesellschaft untrennbar zusammen. Daher stünden auch bei der Verfolgung terroristischer Straftaten weder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch die Eigentums- und Berufsfreiheit zur Disposition. Nach dem derzeitigen Verfahrensstand sei zu befürchten, dass das geplante Abkommen einen weitreichenden Zugriff auf Daten erlaube, ohne hinreichenden Schutz der betroffenen Grundrechtspositionen vorzusehen.

Die Bundesregierung solle dem Abkommen im Rat daher nur zustimmen, wenn Zweck und Voraussetzungen der Datenübermittlung hinreichend klar festgelegt, die Weitergabe von Daten an Drittländer ausgeschlossen und effektiver Rechtsschutz gewährleistet seien.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 788/1/09

Der federführende EU-, der Innen- und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe einiger Ergänzungen zu fassen.

Der EU- und der Innenausschuss sind der Auffassung, dass Daten nur unter Darlegung der maßgeblichen Verdachtsgründe und der spezifischen Verbindung der Person oder Organisation zu den USA übermittelt werden sollten. Außerdem solle die Bundesregierung eine Zustimmungserklärung im Rat unter Ratifizierungsvorbehalt stellen und sich gegen eine vorläufige Geltung des Abkommens aussprechen. Darüber hinaus fordern die genannten Ausschüsse eine Befristung des geplanten Abkommens auf einen Zeitrahmen von höchstens zwölf Monaten.

Der EU-, der Innen- und der Rechtsausschuss vertreten weiterhin die Ansicht, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Übermittlung und Verarbeitung von Daten nur zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung erfolgen dürfe. Dieser Zweck sei durch eine konkrete Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse weiter einzugrenzen.

Auch sei es geboten, die Übermittlung ausschließlich auf internationale Transaktionsdaten zu begrenzen, diese nur aufgrund eines konkreten Übermittlungsersuchens zur Verfügung zu stellen und angemessene Löschungsfristen festzulegen.

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, die Entschließung unverändert zu fassen.

Tagesordnungspunkt 6

Entschließung des Bundesrates zur Rücknahme der Erklärung der Bundesrepublik Deutschland vom 6. März 1992 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention)

Antrag des Landes Rheinland-Pfalz

Drucksache 829/09

Rheinland-Pfalz möchte die Bundesregierung auffordern, die am 6. März 1992 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegte Erklärung der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes zurückzunehmen. Es bestehe kein Bedürfnis mehr, an der Erklärung weiter festzuhalten, die unter anderem feststellt, dass das Übereinkommen in Deutschland nicht unmittelbar angewandt, sondern als völkerrechtliche Staatenverpflichtung durch innerstaatliches Recht erfüllt werde. Aufgrund der Völkerrechtskonformität, der deutschen Rechtslage sowie zwischenzeitlich eingetretener Rechtsänderungen, insbesondere durch die Kindschaftsrechtsreform, könne auf die Erklärung verzichtet werden.

Mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurden erstmals völkerrechtlich verbindlich politische Bürgerrechte und soziale Menschenrechte formuliert, die ihren Ausdruck in der Festschreibung von Mindestanforderungen an die Versorgung, den Schutz und die Beteiligung von Kindern am gesellschaftlichen Leben finden.

Die Umsetzung dieser Ziele müsse nach Ansicht des antragstellenden Landes endlich vorbehaltlos gewährleistet werden.

Die Vorlage soll in der Plenarsitzung am 27. November 2009 vorgestellt werden. Rheinland-Pfalz hat sofortige Sachentscheidung beantragt.

Tagesordnungspunkt 7

Entschließung des Bundesrates
Kinderlärm: kein Grund zur Klage - gesetzliche Klarstellungen zum Umgang mit Geräuschemissionen von Kinder- und Jugendeinrichtungen

Antrag des Landes Rheinland-Pfalz

Drucksache 831/09

Rheinland-Pfalz möchte die Bundesregierung bitten, gesetzlich klarzustellen, dass Kinderlärm in der Regel keine schädliche Umwelteinwirkung im immissionsschutzrechtlichen Sinn darstellt. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Klarheit soll auch eine entsprechende Klarstellung im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgenommen werden. Außerdem möchte das Land erreichen, dass Kindertageseinrichtungen auch in reinen Wohngebieten zukünftig generell zulässig sind.

Kinderlärm sei als Ausdruck natürlicher Lebensäußerung von Kindern grundsätzlich sozial adäquat und verträglich mit anderen Nutzungen, insbesondere in Wohngebieten. Somit könne Kinderlärm im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung darstellen. Im Konfliktfall bestehe damit die Vermutung einer Sozialadäquanz des entsprechenden Lärms, die widerlegt werden müsse, bevor Anforderungen an den Betrieb einer Einrichtung gestellt werden können.

Außerdem liege es im Interesse von Eltern und Kindern, dass Kindertageseinrichtungen wohnortsnah eingerichtet werden. Daher sei es notwendig, die Ausweisung von Kindertageseinrichtungen bauplanungsrechtlich auch in reinen Wohngebieten zu erleichtern.

Die Vorlage soll in der Plenarsitzung am 27. November 2009 vorgestellt und sodann den Ausschüssen zur Beratung überwiesen werden.

Tagesordnungspunkt 22 a

Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (ElBV)

Antrag des Landes Rheinland-Pfalz

Drucksache 833/09

Tagesordnungspunkt 22 b

Entschließung des Bundesrates zu Verbesserungen beim Verkehrslärmschutz

Antrag des Landes Rheinland-Pfalz

Drucksache 834/09

Rheinland-Pfalz möchte den Verkehrslärmschutz in Deutschland verbessern.

Mit einer Entschließung des Bundesrates soll daher die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert werden, die Auslösewerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen um mindestens drei Dezibel zu senken, diese bereits im Jahr 2010 vorzunehmen und die hierfür erforderlichen Mittel in den Bundeshaushalt einzustellen. Darüber hinaus soll der Schienenverkehrslärm durch die Umrüstung von Bestandsgüterwagen auf lärmarme Verbundstoffbremsen gemindert werden. In diesem Zusammenhang sei auch eine Ergänzung der Europäischen Lärmvorschriften erforderlich, die bisher nur Lärmgrenzwerte für neue und umgebaute Fahrzeuge enthielten. In einem Stufenplan sollten daher auch Europäische Lärmgrenzwerte für Bestandsfahrzeuge festgelegt werden.

Da das Lärmproblem nicht in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen vorrangig behandelt werde, sei jedoch offen, ob und wann diese Grenzwerte europaweit eingeführt werden. Der Schutz der Gesundheit der betroffenen Anwohner erfordere aber bereits jetzt nationale ordnungspolitische Maßnahmen. Aus diesem Grund schlägt Rheinland-Pfalz in einem eigenständigen Verordnungsantrag vor, durch die nationale Einführung eines Abschlags bei den Trassenpreisen einen Anreiz zur Umrüstung von Bestandsfahrzeugen auf lärmmindernde Techniken zu schaffen.

Schließlich möchte das Land die Bundesregierung dazu auffordern, den luftverkehrsrechtlichen Rahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm nicht zu Lasten des Ruhebedürfnisses in den Nachtstunden zu verändern. Die rechtlichen Regelungen zur Begrenzung von Nachtflügen dürften wirtschaftlichen Interessen nicht untergeordnet werden.

Nach Darstellung des antragstellenden Landes fühlten sich zwei Drittel der deutschen Bevölkerung durch Lärm belästigt. Hauptlärmquelle sei hierbei die verkehrliche Mobilität. Dies gelte in erster Linie für den Straßenverkehrslärm, jedoch führten auch Schienen- und Flugverkehr zu einem hohen Maß an Lärmbelästigung.

Die Vorlagen sollen in der Plenarsitzung am 27. November 2009 vorgestellt und anschließend den Ausschüssen zugewiesen werden.

Tagesordnungspunkt 9

Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt

Drucksache 727/09

Die Europäische Kommission möchte den Schutz des geistigen Eigentums weiter stärken.

Da die Rechte des geistigen Eigentums Anreize für Kreativität, Innovation und Handel schafften, gehörten sie zu den Eckpfeilern einer wettbewerbsfähigen, wohlstandschaffenden Wissensgesellschaft. Verletzungen entsprechender Rechte führten der Wirtschaft weitreichenden Schaden zu. Außerdem würden Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher inzwischen durch eine wachsende Zahl gefälschter Produkte gefährdet. Nach Ansicht der Kommission liegt es daher im Interesse aller Beteiligten, über ein System zu verfügen, das diese Rechte rigoros, verhältnismäßig und fair durchzusetzen vermag.

Die Kommission will dies durch den bestehenden Rechtsrahmen ergänzende nichtlegislative Maßnahmen im gesamten Binnenmarkt sicherstellen. Insbesondere schlägt sie hierzu die Einrichtung einer EU-Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie vor. Außerdem soll die Verwaltungszusammenarbeit im gesamten Binnenmarkt unter anderem durch die Benennung nationaler Koordinatoren gefördert und freiwillige Vereinbarungen zwischen den Akteuren erleichtert werden.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 727/1/09

Der federführende EU- und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Forderungen der Kommission nach Bennennung von nationalen Koordinatoren zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte abzulehnen. Die Problematik der Produkt- und Markenpiraterie sei nicht durch die Installierung von neuen bürokratischen Strukturen zu lösen, sondern dadurch, dass jeder Verwaltungsbereich und jede Vollzugsbehörde in den Mitgliedstaaten (insbesondere Zoll, Polizei, Justiz) die ihnen obliegenden Aufgaben intensiv wahrnehme und sich an der ohnehin bestehenden Zusammenarbeit der Akteure beteilige.

Die Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Produkt- und Markenpiraterie wird vom EU-Ausschuss hingegen als Schritt zur Verbesserung des Schutzes der geistigen Eigentumsrechte begrüßt.

Die übrigen beteiligten Ausschüsse empfehlen, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen.

Tagesordnungspunkt 10

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Beantragung eines Abgleichs mit EURODAC-Daten durch Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europol zu Strafverfolgungszwecken

Drucksache 730/09

Die Europäische Kommission möchte eine Rechtsgrundlage schaffen, nach der die nationalen Strafverfolgungsbehörden und Europol den Abgleich von Fingerabdruckdaten mit Daten der Europäischen Zentraldatenbank EURODAC zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und anderer schwerwiegender Straftaten - wie z.B. Menschen- und Drogenhandel - beantragen können.

Nach Darstellung der Kommission sind Informationen über EU-Bürger und Drittstaatsangehörige in vielen Datenbanksystemen der Mitgliedstaaten und der EU in unterschiedlichster Form gespeichert. Zur Strafverfolgung seien vor allem Fingerabdruckdaten von Bedeutung, da diese zur Bestimmung der genauen Identität einer Person unerlässlich sind.

Insbesondere bei Asylsuchenden sei der Zugang der Strafverfolgungsbehörden zu den entsprechenden Datenbanken jedoch problematisch, da diese Daten in dem Mitgliedstaat gespeichert werden, in dem der Asylantrag gestellt wurde. Da es derzeit kein System gebe, mit dem die zuständigen Behörden zentral den jeweiligen Mitgliedstaat ermitteln könnten, der über Daten eines Asylsuchenden verfügt, bestehe insoweit eine strukturelle Lücke.

Strafverfolgungsbeamte könnten die Informationen eines anderen Mitgliedstaates bisher nur über aufwändige Amts- oder Rechtshilfeersuchen der Justizbehörden in Erfahrung bringen. Diese Lücke soll mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag geschlossen werden.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 730/1/09

Die beteiligten Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage umfangreich Stellung zu nehmen.

Nach Ansicht des EU- und des Rechtsausschusses bedarf die Verhältnismäßigkeit des Zugriffs auf den Datenbestand von EURODAC einer grundsätzlichen kritischen Überprüfung. So seien unter anderem ein Zugriff von EUROPOL auf die Daten zu Analysezwecken auszuschließen und die Protokolle über Datenverarbeitungsvorgänge nach einem Jahr zu löschen. Bisher fehle in dem Vorschlag der Kommission eine entsprechende Löschungsfrist. Auch sollten die Vorschriften über die regelhafte Löschung der erlangten personenbezogenen Daten dahingehend präzisiert werden, dass die Löschung nach einem Monat nur unterbleiben darf, wenn die Daten zur Verfolgung terroristischer oder sonstiger schwerwiegender Straftaten benötigt werden.

Der Innenausschuss begrüßt demgegenüber ausdrücklich, dass den Strafverfolgungsbehörden und EUROPOL ein Zugang zu den in EURODAC gespeicherten Daten ermöglicht werden soll. Der Ausschuss geht ferner davon aus, dass die Zentraldatenbank auch zum Zwecke der Gefahrenabwehr einschließlich der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten abgefragt werden darf.

Alle beteiligten Ausschüsse erwarten zudem übereinstimmend, dass die Umsetzung des vorliegenden Beschlussvorschlags in nationales Recht durch Bundesgesetz erfolgen wird.

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