Bundesratspräsident Jens Böhrnsen vertritt in der Zeit vom 23. Dezember 2009 bis 4. Januar 2010 Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler.
Artikel 57 des Grundgesetzes sieht vor, dass der Bundesratspräsident die Befugnisse des Bundespräsidenten wahrnimmt, wenn dieser verhindert ist. Daher wird der Präsident des Bundesrates häufig als "zweiter Mann im Staat" bezeichnet. Eine verbindliche offizielle Festlegung der protokollarischen Reihenfolge gibt es für die Bundesrepublik allerdings nicht.
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